Anlässlich der Home Expo (ehemals Herbstmesse) haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie Ihr Immobilienprojekt in Angriff nehmen können! Von der Finanzierung bis hin zu Umweltprämien ist alles dabei, um Sie bestmöglich über Ihr zukünftiges Zuhause zu informieren. Viel Spaß beim Lesen!
Des questions ? Nous sommes la pour vous aider.
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Klassisches Immobiliendarlehen mit Festzinssatz
- während des gewählten Festzinsbindungszeitraums konstante Monatsraten,
- ermöglicht die Sicherung Ihres Budgets, indem es Sie vor einem Zinsanstieg schützt,
- Laufzeiten der Festzinssätze (bis zur Revision): 5, 10, 12, 15, 20, 25 oder 30 Jahre,
- maximale Darlehenslaufzeit: 30 Jahre,
- die vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung eines Darlehens mit Festzinssatz ohne Zahlung einer Entschädigung für vorzeitige Rückzahlung ist auf die Termine für die Neufestsetzung des Zinssatzes begrenzt und erfordert eine schriftliche Mitteilung an Spuerkeess unter Wahrung einer Frist von 15 Tagen,
- außerhalb der Termine für die Neufestsetzung des Zinssatzes ist ein Antrag auf vollständige oder teilweise vorzeitige Rückzahlung unter Wahrung einer Frist von 15 Tagen schriftlich an Spuerkeess zu richten. Nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Spuerkeess und gegen Zahlung einer Entschädigung für vorzeitige Rückzahlung (Breakage Cost) sowie einer Gebühr für vorzeitige Rückzahlung, die aktuell bei EUR 200 liegt, über das Darlehenskonto, ist die Rückzahlung möglich. Die Entschädigung für vorzeitige Rückzahlung wird auf Grundlage der Bedingungen berechnet, die bei der Unterzeichnung des Darlehens im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt wurden. Sofern die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind, kann die Entschädigung für vorzeitige Rückzahlung somit auf sechs Monate Zinsen auf den zurückgezahlten Betrag begrenzt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass das Gesetz Finanzierungen von zur Vermietung bestimmten Objekten vom Vorteil dieses Höchstbetrags ausschließt.
Klassisches Immobiliendarlehen mit variablem Zinssatz
- monatliche Tilgungen werden je nach der Zinsentwicklung angepasst,
- maximale Darlehenslaufzeit: 30 Jahre,
- vorzeitige Rückzahlung jederzeit und ohne Strafgebühren möglich.
Gemischtes Immobiliendarlehen mit variablem Zinssatz/Festzinssatz
Indem Sie Ihre Investition mit einem Darlehen finanzieren, das teils einen Festzinssatz und teils einen variablem Zinssatz begreift, können Sie die Vorteile beider Formen von Zinssätzen nutzen:
- Flexibilität der vorzeitigen Rückzahlung beim variablen Zinssatz,
- Stabilität der monatlichen Tilgung beim Festzinssatz.
Flexibles Darlehen
Das Flexible Darlehen ermöglicht eine Minderung der monatlichen Tilgungen und bietet mehr Flexibilität bei der Rückzahlung. Es ist eine flexible Finanzierungsform, die für jedes Alter und jede Lebenssituation geeignet ist.
Für junge Berufstätige erleichtert das Flexible Darlehen den Erwerb von Wohneigentum, indem es die monatlichen Rückzahlungen zu Beginn des Darlehens verringert.
Für andere sieht das Flexible Darlehen degressive monatliche Raten vor, die während des Arbeitslebens höher und ab dem Renteneintritt niedriger sind.
Überbrückungsdarlehen
- Zwischenfinanzierungslösung bis zum Verkauf einer Immobilie oder bis zum sicheren Eingang bestimmter Barmittel (zum Beispiel die Auszahlung einer Lebensversicherung),
- Zinsen monatlich zahlbar,
- maximale Laufzeit des Darlehens: im Prinzip 18 Monate,
- Kapital bei Fälligkeit der Zwischenfinanzierung rückzahlbar.
EcoPrêt
- vereinfacht die Finanzierung Ihrer Projekte zur Verbesserung der Energiebilanz Ihrer Immobilie,
- vorteilhafter Zinssatz,
- kein Hypothekeneintrag;
- keine Bearbeitungsgebühr.
- Darlehen von EUR 5.000 bis EUR 100.000,
- Darlehenslaufzeit: 12 bis 120 Monate.
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Jede Person kann einen Pauschalbetrag an Kapitalbeihilfen bis in Höhe von insgesamt EUR 35.000 erhalten, der als „Finanzbeihilfetopf“ (pot d'aides en capital) bezeichnet wird. Empfänger können eine oder mehrere dieser Beihilfen für mehrere aufeinanderfolgende Wohnungen erhalten. Jede Prämie wird auf der Grundlage des Nettoeinkommens der häuslichen Gemeinschaft des Antragstellers berechnet, d. h. der Summe der Nettoeinkommen aller Personen, die zum Haushalt der zu erwerbenden Wohnung gehören. Alle Finanzbeihilfen (einschließlich bereits gewährten Auszahlungen) werden von der Gesamtsumme abgezogen, bis der Finanzbeihilfetopf ausgeschöpft ist. Bei mehreren Antragstellern wird die Anrechnung jeder Prämientranche gleichmäßig unter diesen aufgeteilt.
- Wohneigentumserwerbsprämie bis in Höhe von EUR 10.000 (+40% für eine Wohnung in einer Miteigentümergemeinschaft oder für ein Reihenhaus und +15% für eine Doppelhaushälfte)
- Sanierungsprämie bis in Höhe von 40% des Gesamtbetrags (ohne MwSt.) der Rechnungen für durchgeführte Sanierungsarbeiten bei einem Mindestbetrag von EUR 500 pro Rechnung (ohne MwSt.)
- Sparprämie bis in Höhe von EUR 5.000 über 10 Jahre
- Klimabonus-Topup-Prämie in Höhe von 10% bis 100% der ursprünglichen Klimabonus-Förderung
Eine Staatsbürgschaft kann im Fall unzureichender Eigenmittel beantragt werden. Grundvoraussetzung für die Gewährung einer Staatsbürgschaft ist, dass Sie Inhaber eines Sparkontos bei ein und demselben Bankinstitut sind. Auf dieses Sparkonto müssen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren vor der Antragstellung mindestens EUR 1.000 pro Jahr eingezahlt worden sein. Der Darlehensbetrag muss mindestens 60% der Kosten des Vorhabens decken.
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- das Formular zur Beantragung individueller Wohnungsbeihilfen
- eine Kopie des Identitätsnachweises (im Falle einer nicht luxemburgischen Staatsangehörigkeit : Aufenthaltsbescheinigung)
- eine Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung
- ein Nachweis für das Einkommen der häuslichen Gemeinschaft
- eine Kopie der öffentlichen Beurkundung des Erwerbs der Immobilie
- eine Bescheinigung mit konkreten Angaben über das Hypothekendarlehen
- die eidesstattliche Erklärung
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Die Eintragungsgebühren und die Überschreibungsgebühren belaufen sich bzw. auf 6 % und 1 % des Kaufpreises der Immobilie. Beim Bau werden die Eintragungsgebühren und die Überschreibungsgebühren auf den Kaufpreis des Grundstücks berechnet.
Bei einem Kauf für den persönlichen Bedarf hat jede Person Anspruch auf eine Steuergutschrift für notarielle Urkunden von EUR 40.000, die von den fälligen Eintragungsgebühren und Überschreibungsgebühren abgezogen werden können.
Beispiel:
Beim Kauf einer Immobilie im Wert von EUR 400.000 belaufen sich die Eintragungsgebühren und die Überschreibungsgebühren auf EUR 28.000 (7 % von 400.000). Wenn der Erwerber noch Anspruch auf die Steuergutschrift hat, muss er nur EUR 100 zahlen. Seine verbleibende Steuergutschrift beträgt EUR 12.000, die er bei einem späteren Erwerb nutzen kann.
Wenn ein Paar eine Immobilie im Wert von EUR 800.000 kauft, belaufen sich die Eintragungsgebühren auf:
7% von EUR 800.000 = EUR 56.000. Sofern beide Erwerber jeweils noch Anspruch auf den Steuerkredit haben, müssen sie lediglich die Mindest-Einregistrierungsgebühr in Höhe von 100 EUR zahlen. Das verbleibende Steuerkredit beträgt somit für jeden Erweber EUR 12.000 (40.000 - (56.000/2)) und kann für einen nächsten Erwerb genutzt werden.
Steuergutschrift für notarielle Beurkundungen bei Investitionen in Mietwohnungen:
Physische Personen können eine Steuergutschrift auf die Registrierungs- und Umschreibungsgebühren erhalten, die normalerweise beim Kauf einer noch nicht fertiggestellten Wohnung anfallen, wenn sie sich verpflichten, die Wohnung für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren zu vermieten. Diese neue befristete Steuergutschrift ist auf EUR 20.000 pro Käufer begrenzt.
Lesen Sie unseren Ratgeber für Immobilienfinanizierung:
Broschüre "Ratgeber Immobiliendarlehen"
Der Bau, Kauf oder die Renovierung/der Umbau einer Immobilie ist ein bedeutendes Projekt. Ein solches Abenteuer, das mit einer bedeutenden finanziellen und persönlichen Investition verbunden ist, sollte sorgfältig vorbereitet und gemeinsam mit einem Finanzpartner Ihres Vertrauens angegangen werden. Je nach Art Ihres Projekts, Ausmaß der Investition und Ihrer persönlichen Situation sind verschiedene Finanzierungslösungen denkbar. Unsere Immobilienberater stehen Ihnen zur Verfügung, um mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan nach Maß zu erarbeiten, der vollkommen an Ihre Bedürfnisse angepasst ist.