30. April 2024

Immobilien: Die Vorteile einer Renovierung Ihres Objekts im Jahr 2024

Ein Kauf zur Renovierung oder eine einfache Renovierung eines Objekts nach einigen Jahren, weil es nicht mehr den Energienormen von heute entspricht – das ist ein schönes Vorhaben, für das man einiges wissen muss. Bevor Sie sich in das Projekt stürzen, sollten Sie sich im ersten Schritt über Neuheiten im Energiesektor informieren. Wenden Sie sich dazu an verschiedene Anbieter, aber holen Sie auch Informationen über sämtliche verfügbaren staatlichen und privaten Unterstützungen ein, um Ihre Finanzierung günstiger zu gestalten. Lesen Sie in diesem Artikel über alle Vorteile, um ein energiebezogenes Renovierungsprojekt dieses Jahr zu starten.

Staatliche Unterstützungen für energiebezogene Renovierungsmaßnahmen

Eine Vereinfachung der Beihilfen zum Zugang zu Wohnungen war eines der vorgegebenen Ziele des Jahres 2023. Infolgedessen wurden die Obergrenzen und Beträge wie auch die administrativen Verfahren überarbeitet, damit die auf den Wohnungsbereich bezogenen Unterstützungen einem breiteren Kreis an Haushalten zugute kommen. Zu Hilfen für auf energiebezogene Renovierungen zählen unter anderem:

Staatliche Bürgschaft für ein Klimadarlehen

Diese Bürgschaft ist für Haushalte mit geringem oder mäßigem Einkommen gedacht und kann Ihnen für den Kauf Ihrer ersten Wohnung angeboten werden, sobald Sie ein Immobiliendarlehen bei Ihrer Hausbank in Anspruch nehmen.

Zinsbeihilfe bei Klimadarlehen

Die Zinsbelastung auf Ihr Darlehen kann gesenkt werden, wenn Sie Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten an Ihrem Objekt vornehmen möchten und ein Darlehen für eine energiebezogene Renovierung aufgenommen haben, wie z. B. einen Ecoprêt.


Ecoprêt ist eine schnelle und flexible Lösung mit zahlreichen Vorteilen

Ihre Energieeinsparungen werden belohnt.

  • Darlehen von EUR 5.000 bis 100.000
  • Vorteilhafter Zinssatz
  • Laufzeit von maximal 120 Monaten
  • Ohne Hypothekeneintrag
  • Keine Bearbeitungsgebühr

Klimabonus

Sie können die Finanzierungsbeihilfe „Klimabonus“ beantragen, wenn Sie energiebezogene Renovierungsarbeiten an Ihrer Wohnung vornehmen möchten, wie z. B.:

  • Anbringung einer Solaranlage

  • Installation einer Photovoltaikanlage

  • Installation einer Wärmepumpe, einer Hybrid-Wärmepumpe oder einer Hybrid-Anlage mit Wärmepumpe

  • Installation eines Holzkessels und eines Partikelfilters

  • Einrichtung eines Wärmenetzes

  • Anschluss an ein Wärmenetz

  • Wärmedämmung

  • Austausch von Fenstern

  • gesteuerte Lüftungsanlage (Wärmerückgewinnungssystem)

! Lassen Sie sich das Angebot nicht entgehen, es gilt bis zum 30.06.2024![1]

Die Grundbeihilfe Klimabonus gilt für eine erste, zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2026 eingereichte Hauptvereinbarung.

Die Erhöhung von 25 % der simulierten Beihilfe wird bis zum 30. Juni 2024 verlängert, die Rechnung muss bis spätestens 30. Juni 2026* erstellt werden.

* Vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen und regulatorischen Festlegung der Verfahren. Weitere Informationen finden Sie auf Aktuelles Klima-Agence.


[1]Informationen entnommen von der Website Klima-Agence - Beihilfensimulator

 

Simulieren Sie gleich die Beihilfen, zu denen Sie für die energiebezogene Renovierung Ihrer Wohnung berechtigt sind!
Und wenn Sie bereits eine Klimabonus-Beihilfe in Anspruch genommen haben, vielleicht sind Sie auch zur Beihilfe „Topup Klimabonus“ berechtigt?

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