Sie machen sich Gedanken darüber, wie Ihre finanziellen Entscheidungen wirksam zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen können? Sie möchten sich über die innovativen Initiativen informieren, die in Luxemburg angestoßen wurden, um die nachhaltige Finanzwirtschaft ins Rollen zu bringen? In diesem Interview verrät uns Laetitia Hamon, Head of Sustainable Finance bei der Börse Luxemburg, ihre Ideen und Erfahrungen mit diesen entscheidenden Themen. Bei der Lektüre dieses Artikels finden Sie heraus, wie Sie konkret etwas bewirken und zu einer Triebfeder des Wandels hin zu einer nachhaltigen Zukunft werden können.
Immobilien: Die Vorteile einer Renovierung Ihres Objekts im Jahr 2024
Ein Kauf zur Renovierung oder eine einfache Renovierung eines Objekts nach einigen Jahren, weil es nicht mehr den Energienormen von heute entspricht – das ist ein schönes Vorhaben, für das man einiges wissen muss. Bevor Sie sich in das Projekt stürzen, sollten Sie sich im ersten Schritt über Neuheiten im Energiesektor informieren. Wenden Sie sich dazu an verschiedene Anbieter, aber holen Sie auch Informationen über sämtliche verfügbaren staatlichen und privaten Unterstützungen ein, um Ihre Finanzierung günstiger zu gestalten. Lesen Sie in diesem Artikel über alle Vorteile, um ein energiebezogenes Renovierungsprojekt dieses Jahr zu starten.
Staatliche Unterstützungen für energiebezogene Renovierungsmaßnahmen
Eine Vereinfachung der Beihilfen zum Zugang zu Wohnungen war eines der vorgegebenen Ziele des Jahres 2023. Infolgedessen wurden die Obergrenzen und Beträge wie auch die administrativen Verfahren überarbeitet, damit die auf den Wohnungsbereich bezogenen Unterstützungen einem breiteren Kreis an Haushalten zugute kommen. Zu Hilfen für auf energiebezogene Renovierungen zählen unter anderem:
Klimabonus
Sie können die Finanzierungsbeihilfe „Klimabonus“ beantragen, wenn Sie energiebezogene Renovierungsarbeiten an Ihrer Wohnung vornehmen möchten, wie z. B.:
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Anbringung einer Solaranlage
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Installation einer Photovoltaikanlage
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Installation einer Wärmepumpe, einer Hybrid-Wärmepumpe oder einer Hybrid-Anlage mit Wärmepumpe
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Installation eines Holzkessels und eines Partikelfilters
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Einrichtung eines Wärmenetzes
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Anschluss an ein Wärmenetz
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Wärmedämmung
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Austausch von Fenstern
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gesteuerte Lüftungsanlage (Wärmerückgewinnungssystem)
! Lassen Sie sich das Angebot nicht entgehen, es gilt bis zum 30.06.2024![1]
Die Grundbeihilfe Klimabonus gilt für eine erste, zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2026 eingereichte Hauptvereinbarung.
Die Erhöhung von 25 % der simulierten Beihilfe wird bis zum 30. Juni 2024 verlängert, die Rechnung muss bis spätestens 30. Juni 2026* erstellt werden.
* Vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen und regulatorischen Festlegung der Verfahren. Weitere Informationen finden Sie auf Aktuelles Klima-Agence.
[1]Informationen entnommen von der Website Klima-Agence - Beihilfensimulator