Mit dem Ersetzen des physischen Tokens durch die LuxTrust Mobile App, ist es nicht mehr möglich, den Token Ihrer Eltern oder einer anderen Person auszuleihen, um Zahlungen oder Bankgeschäfte zu tätigen, da es schlichtweg nicht legal ist. Den Token einer anderen Person zu benutzen, selbst wenn sie damit einverstanden ist, ist vergleichbar mit dem Ausleihen eines Personalausweises oder einer Unterschriftenfälschung, was strengstens verboten ist. Zahlungen können weiterhin getätigt werden, aber auf eine sicherere und legale Weise. Dieser Artikel gibt Ihnen einige Tipps, wie Sie dabei vorgehen können.
Die Banken unterstützen die Volkswirtschaft im Rahmen von COVID-19
Zusammen mit 5 anderen Luxemburger Banken bietet Spuerkeess ihren professionellen Kunden eine finanzieller Unterstützung an, insbesondere denjenigen, die aufgrund der COVID-19-Gesundheitskrise einem Liquiditätsengpass ausgesetzt sind.
Spezifische Finanzierungen und Stundungslösungen für bestehende Verbindlichkeiten wurden von Spuerkeess seit Beginn der Pandemie angeboten.
Eine der ersten Maßnahmen bestand darin, für Kreditmonatsraten oder Leasing-Gebühren eine Stundung von bis zu 6 Monaten anzubieten. Bisher wurden mehr als 2.500 Tilgungsaussetzungen bei Spuerkeess beantragt, deren Annahmequote bei 98% liegt.
Eine Stundung ist eine vorübergehende Aussetzung der Tilgung. In der Tat handelt es sich um das Einfrieren für einen im Voraus mit dem Finanzpartner vereinbarten Zeitraum. Bei Zustimmung der Bank werden die monatlichen Tilgungen des Kapitals oder die Zahlungen der Zinsen bzw. der Leasing-Gebühren ausgesetzt.
- Vorfinanzierung der Teilarbeitslosigkeit, nachdem dem Antrag von der ADEM stattgegeben wurde
- Staatliche Bürgschaft für neu gewährte Kredite für eine Laufzeit von höchstens 6 Jahren
- Bürgschaft des Office du Ducroire
- Bürgschaft und Anti-Krisen-Sonderfinanzierung (Financement Spécial Anti Crise) der FSAC zusammen mit der SNCI
- Bürgschaft und Finanzierung der Bürgschaftsgenossenschaft (Mutualité de Cautionnement oder Mutualité des PME) über höchstens 5 Jahre
- Garantiemechanismus InnovFin des Europäischen Investitionsfonds (EIF)