Das Tweenz-Sparkonto
Das Sparkonto für Kids von 0-12 Jahren.
- Vorzugszinssatz
- Keine Kontoabrechnungsgebühr
- Alle Tweenz Club Vorteile
- EUR 50 geschenkt bei Zeichnung vor dem 1. Geburtstag des Kindes
Die Ankunft eines Neugeborenen stellt das Leben jedes Paares auf den Kopf. Umso wichtiger ist es, sich bestmöglich vorzubereiten. Neben dem Kauf von Babyausstattung, der Einrichtung des Zimmers, der Namenswahl und der Organisation der Babyparty gibt es auch eine Menge an Formalitäten zu erledigen, die nicht zu vernachlässigen sind. Eine davon ist die Eröffnung des ersten Bankkontos für den Nachwuchs.
Einzahlungen auf ein gesperrtes Sparkonto können punktuell zu besonderen Anlässen wie etwa Geburtstagen, der Taufe, der Erstkommunion etc. oder auch regelmäßig erfolgen, zum Beispiel in Form einer monatlichen Überweisung. Dieses Konto bleibt jedoch bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gesperrt, sodass es vor seinem 18. Geburtstag kein Geld abheben kann. Überdies ist dieses Konto von Abschlussgebühren befreit und wartet mit dem vollen Spektrum der Tweenz-Club-Vorteile auf.
Beim klassischen Tweenz-Sparkonto kann der Inhaber ab seinem 15. Lebensjahr allein über sein Geld verfügen. Vor diesem Alter hat er nur mit der Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters Zugang zum Ersparten. Zudem fallen bei diesem Konto keine Abschlussgebühren an, und das Kind verfügt über sämtliche Tweenz-Club-Vorteile.
Ihre Freunde und Verwandten möchten wissen, ob Sie schon eine Babywunschliste erstellt haben. Vorausschauend wie Sie sind, haben Sie jedoch längst alles Nötige für die Ankunft Ihres Babys besorgt. Um nun nicht mit einer Tonne Stofftiere und Strampler dazustehen, können Sie Ihr Umfeld auf Ihr Konto verweisen, oder besser noch auf das Konto Ihres Babys!
Bevor Sie ein Konto für Ihr Kind eröffnen können, müssen Sie jedoch zunächst seine Geburt abwarten: Bei der Kontoeröffnung wird man Sie um die Vorlage einer Geburtsurkunde bitten.
Ihr Kind kann bis zum vollendeten 12. Lebensmonat in den Genuss dieses Geschenks kommen. Des Weiteren erhält Ihr Kind ein tolles Überraschungsgeschenk in unserer Zweigstelle.
In der Regel sind es die Eltern, die ein Konto für ihr Kind eröffnen (bzw. die gesetzlichen Vertreter). Dies kann jedoch auch durch eine andere Person (Großeltern, Tante, Onkel, Nachbar etc.) geschehen, die dann als „Einleger“ bezeichnet wird.