Sie arbeiten selbstständig in Luxemburg, wohnen dort und möchten Ihre Rente aufbessern? Sie möchten sich und Ihre Angehörigen gegen das Risiko von Tod oder Invalidität absichern? Unser Experte Bruno Mendes, Business Advisor Coordinator bei Spuerkeess, erklärt Ihnen in diesem Artikel, warum und auf welche Weise Sie von äußerst vorteilhaften steuerlichen Bedingungen profitieren sollten. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
1. Sparen Sie 267 € pro Monat in Ihre S-Pension Altersvorsorge um die Höchstgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von 3.200 € pro Jahr zu erreichen.
Sie können per Lastschriftverfahren auf Ihren S-Pension-Vertrag einzahlen oder regelmäßige, respektive einmalige Einzahlungen tätigen. Sie sind nicht verpflichtet, Jahr für Jahr Geld einzuzahlen.
2. Sparen Sie 998 € jährlich an Steuern, basierend auf einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € in der Steuerklasse 1.
Die Rückzahlung Ihres Kapitals kann frühestens im Alter von 60 Jahren erfolgen, nach einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren.
Wählen Sie dann zwischen :
Einmalige Rückzahlung des angesammelten Kapitals.
Die Rückzahlung in Form von Kapital wird zum halben Gesamtsteuersatz besteuert, d. h. zur Hälfte Ihres durchschnittlichen Steuersatzes.
Brauchen Sie Hilfe oder weitere Informationen zu S-pension ? Dann besuchen Sie unsere diesbezügliche Rubrik!
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Mit S-Pension können Sie sich für eine Anlageformel entsprechend Ihren Präferenzen und Ihrer Risikobereitschaft entscheiden.
Wir stellen Ihnen zwei Formeln zur Verfügung:
Mit der „stocks“-Formel wird Ihr Kapital in einen Teilfonds des lux|pension-Fonds mit einem bestimmten Prozentsatz des, in Aktien investierten, Guthabens investiert:
TeilfondsMaximal in Aktien investiertes VermögenLUX-PENSION 100%100 %LUX-PENSION 75%75 %LUX-PENSION 50%50 %LUX-PENSION 25%25 %LUX-PENSION MARCHE MONETAIRE0 %Die „stocks“-Formel ist genau das Richtige für alle, die eine möglichst einfache Lösung wünschen, bei der sie sich nicht um die Anlageentscheidungen kümmern müssen.
Mit der „flux“-Formel wird Ihr Kapital auf den Teilfonds LUX-PENSION 100% und den Teilfonds LUX-PENSION MARCHE MONETAIRE verteilt.
TeilfondsMaximal in Aktien investiertes VermögenLUX-PENSION 100%100 %LUX-PENSION MARCHE MONETAIRE0 %Mit der „flux“-Formel können Sie Ihre Einzahlungen entsprechend Ihren Erwartungen und der Marktentwicklung, mit der Sie für das folgende Jahr rechnen, anpassen.
Beim Übergang in einen anderen Teilfonds sind die zukünftigen Einzahlungen, gemäß Ihrer Wahl, durchzuführen. Dabei ändert sich der Gesamtbetrag des angesparten Vermögens nicht.
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Ja, sofern Sie steuerrechtlich einer in Luxemburg ansässigen Person gleichgestellt sind, d.h. wenn Sie mehr als 90 % (bzw. 50 % für in Belgien ansässige Personen) Ihrer in- und ausländischen beruflichen Einkünfte in Luxemburg erzielen. In diesem Fall gilt der nicht in Luxemburg ansässige Steuerpflichtige als in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtiger und profitiert von denselben Steuerabzügen und Freibeträgen.