Sie arbeiten selbstständig in Luxemburg, wohnen dort und möchten Ihre Rente aufbessern? Sie möchten sich und Ihre Angehörigen gegen das Risiko von Tod oder Invalidität absichern? Unser Experte Bruno Mendes, Business Advisor Coordinator bei Spuerkeess, erklärt Ihnen in diesem Artikel, warum und auf welche Weise Sie von äußerst vorteilhaften steuerlichen Bedingungen profitieren sollten. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
Sichern Sie sich mit S-Pension Ihre Zusatzrente
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Sparen Sie mit S-Pension für morgen und profitieren Sie schon heute von Steuervorteilen.
Der Gesetzgeber fördert den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen durch Steuervorteile, wofür laut Gesetz bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind.
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Sie zahlen nicht nur heute weniger Steuern, sondern auch in Zukunft, wenn Ihr Gesamtkapital zur Auszahlung kommt.
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Ihre Einzahlungen werden in die SICAV LUX-PENSION von Spuerkeess investiert.
Diese SICAV beinhaltet mehrere Teilfonds, sodass Sie sich für die Anlagepolitik Ihrer Wahl entscheiden können.
Sparen Sie für morgen und profitieren Sie schon heute von Steuervorteilen!
Der Gesetzgeber fördert den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen durch Steuervorteile, wofür laut Gesetz bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind:
- Sie sind eine steuerpflichtige Privatperson mit Wohnsitz in Luxemburg oder sind dieser gleichgestellt,
- Sie sind jünger als 65 Jahre,
- die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 10 Jahre,
- die Rückzahlung beginnt frühestens bei Erreichen des 60. Lebensjahres und spätestens zum 75. Geburtstag,
- der jährlich abzugsfähige Höchstbetrag pro Steuerpflichtigem liegt bei: EUR 3.200.
Bei Ablauf des Vertrags wählen Sie zwischen:
- der einmaligen Rückzahlung des Gesamtkapitals,
- der Rückzahlung in Form einer einmaligen Kapitalteilauszahlung bis zu maximal 50% des Gesamtkapitals, während der Restbetrag in eine monatliche Zusatzrente umgewandelt wird,
- der Rückzahlung des Gesamtkapitals in Form einer monatlichen Zusatzrente (die Hälfte des Betrags Ihrer monatlichen Zusatzrente ist steuerfrei).
Brauchen Sie Hilfe oder weitere Informationen zu S-pension ? Dann besuchen Sie unsere diesbezügliche Rubrik!
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Mit S-Pension können Sie sich für eine Anlageformel entsprechend Ihren Präferenzen und Ihrer Risikobereitschaft entscheiden.
Wir stellen Ihnen zwei Formeln zur Verfügung:
Mit der „stocks“-Formel wird Ihr Kapital in einen Teilfonds des lux|pension-Fonds mit einem bestimmten Prozentsatz des, in Aktien investierten, Guthabens investiert:
TeilfondsMaximal in Aktien investiertes VermögenLUX-PENSION 100%100 %LUX-PENSION 75%75 %LUX-PENSION 50%50 %LUX-PENSION 25%25 %LUX-PENSION MARCHE MONETAIRE0 %Die „stocks“-Formel ist genau das Richtige für alle, die eine möglichst einfache Lösung wünschen, bei der sie sich nicht um die Anlageentscheidungen kümmern müssen.
Mit der „flux“-Formel wird Ihr Kapital auf den Teilfonds LUX-PENSION 100% und den Teilfonds LUX-PENSION MARCHE MONETAIRE verteilt.
TeilfondsMaximal in Aktien investiertes VermögenLUX-PENSION 100%100 %LUX-PENSION MARCHE MONETAIRE0 %Mit der „flux“-Formel können Sie Ihre Einzahlungen entsprechend Ihren Erwartungen und der Marktentwicklung, mit der Sie für das folgende Jahr rechnen, anpassen.
Beim Übergang in einen anderen Teilfonds sind die zukünftigen Einzahlungen, gemäß Ihrer Wahl, durchzuführen. Dabei ändert sich der Gesamtbetrag des angesparten Vermögens nicht.
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Ja, sofern Sie steuerrechtlich einer in Luxemburg ansässigen Person gleichgestellt sind, d.h. wenn Sie mehr als 90 % (bzw. 50 % für in Belgien ansässige Personen) Ihrer in- und ausländischen beruflichen Einkünfte in Luxemburg erzielen. In diesem Fall gilt der nicht in Luxemburg ansässige Steuerpflichtige als in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtiger und profitiert von denselben Steuerabzügen und Freibeträgen.
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Seitens Spuerkeess fallen keine Gebühren an, weder bei der Zeichnung, noch bei einem vorzeitigen Ausstieg (vor der Fälligkeit des S-Pension-Vertrags), noch bei Fälligkeit. Vor Fälligkeit abgezogenes Kapital unterliegt jedoch der Besteuerung durch die Administration des Contributions Directes zum normalen Satz (gemäß Steuertabelle), außer im Fall von Tod, Invalidität oder Krankheit.