S-Pension: Wie hoch sind die Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge?

Seitens Spuerkeess fallen keine Gebühren an, weder bei der Zeichnung, noch bei einem vorzeitigen Ausstieg (vor der Fälligkeit des S-Pension-Vertrags), noch bei Fälligkeit. Vor Fälligkeit abgezogenes Kapital unterliegt jedoch der Besteuerung durch die Administration des Contributions Directes zum normalen Satz (gemäß Steuertabelle), außer im Fall von Tod, Invalidität oder Krankheit.