Welche sind die Rückzahlungsmodalitäten des S-Pension-Vertrags bei Fälligkeit?
Bei Fälligkeit des Vertrags hat der Kunde die Wahl zwischen:
der Kapitalauszahlung in Höhe von 100 % des angesparten Vermögens,
der Rückzahlung eines Teilbetrags des Kapitals und der Auszahlung des verbleibenden Vermögens in Form einer monatlichen Rente:
Bei einer monatlichen Rente ohne Todesfallleistung kann die Kapitalauszahlung maximal 50 % des angesparten Vermögens betragen.
Bei einer monatlichen Rente mit Todesfallleistung kann die Kapitalauszahlung maximal 25 % des angesparten Vermögens betragen.
der Auszahlung in Form einer monatlichen Rente für das gesamte angesparte Vermögen
Steuerliche Behandlung:
Die Kapitalauszahlung bei Fälligkeit des S-Pension-Vertrags unterliegt dem halben allgemeinen Steuersatz (die Hälfte des allgemeinen Steuersatzes, also des durchschnittlichen Steuersatzes der Steuerpflichtigen).