Welche Mindestanlagebeträge muss ich bei Speedinvest einhalten?
- Für die Eröffnung eines Speedinvest beläuft sich der Mindestbetrag bei der Erstanlage auf EUR 500.
- Sie können auch einen Dauerauftrag für Ihr Speedinvest einrichten. Der Mindestbetrag bei Ihrem Dauerauftrag darf allerdings nicht niedriger als EUR 50 sein.
- Bei Folgeanlagen bzw. Veräußerungen ist der Mindestbetrag auf EUR 50 festgesetzt.
- Wenn der Saldo Ihres Speedinvest infolge von Veräußerungen unter EUR 500 fällt, ist eine Schließung Ihres Speedinvest erforderlich.