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Kann ich einen S-Pension-Vertrag abschließen, wenn ich nicht in Luxemburg ansässig bin?

Ja, sofern Sie steuerrechtlich einer in Luxemburg ansässigen Person gleichgestellt sind, d.h. wenn Sie mehr als 90 % (bzw. 50 % für in Belgien ansässige Personen) Ihrer in- und ausländischen beruflichen Einkünfte in Luxemburg erzielen. In diesem Fall gilt der nicht in Luxemburg ansässige Steuerpflichtige als in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtiger und profitiert von denselben Steuerabzügen und Freibeträgen.