Kann ich eine Börsenorder stornieren?
Wenn Sie eine Anweisung über S-Net bestätigen, werden Ihre Anweisungen definitiv an Spuerkeess übermittelt. Deshalb weisen wir Sie darauf hin, dass ein bestätigter Auftrag unwiderruflich ist und daher nicht storniert werden kann.
In dem Börsenauftragsbuch, das im Rahmen Ihrer S-Net-Vereinbarung geführt wird, werden alle Transaktionen aufgelistet, die in den letzten 12 Monaten getätigt wurden, gleich ob diese über S-Net oder über einen anderen Vertriebskanal ausgeführt wurden.
Das Auftragsbuch fasst standardmäßig alle laufenden Aufträge für alle Wertpapierkonten, die unter die Vereinbarung fallen, zusammen. Sie können bei allen Aufträgen den Status und den Verlauf prüfen: Die Aufträge wechseln vom Status „in Vorbereitung“ zum Status „vollständig ausgeführt“. Abschließend werden Sie über die Einzelheiten der Auftragsausführung informiert.
Falls der Auftrag nicht angenommen wurde, erhalten Sie über die S-Net-Mailbox schnellstmöglich eine gesicherte Mitteilung, in der der Grund für die Ablehnung angegeben wird.