Sparen und Investieren
Allgemeines
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Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL) : Ihr Einlagensicherungssystem
Ihre Einlage wird von einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt, das als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen bis zu EUR 100 000 erstattet.
Allgemeine Obergrenze der Einlagensicherung
Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal EUR 100 000 pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise EUR 90 000 auf einem Sparkonto und EUR 20 000 auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich EUR 100 000 erstattet.
Es werden Ihnen Ihre Einlagen (bis zu EUR 100 000) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstattet.
Die Sicherung von Einlagen, die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien, sowie aus Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren, sowie Einlagen, die soziale Zwecke erfüllen und an bestimmte Lebensereignisse eines Einlegers geknüpft sind, wie Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod, sowie Einlagen, die auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen an Opfer von Straftaten
oder falscher strafrechtlicher Verurteilung beruhen kann während des Zeitraums von 12 Monaten nach Erhalt des Betrags bzw. ab dem Zeitpunkt, zu dem die Einlagen gesetzlich übertragen werden können, den Gegenwert von EUR 100 000 übersteigen, wobei allerdings eine Höchstgrenze von EUR 2 500 000 gilt.
Weitere Informationen sind erhältlich unter www.fgdl.lu.
Obergrenze bei Gemeinschaftskontenunique.
Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von EUR 100 000 für jeden Einleger.
Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Teilhaber einer Gesellschaft, Mitglied einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von EUR 100 000 allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.
Erstattung
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist der „Fonds de garantie des dépôts Luxembourg“ (FGDL), 283 route d’Arlon, L-1150 Luxembourg, (+352) 26 25 1-1, info@fgdl.lu, www.fgdl.lu. Es werden Ihnen Ihre Einlagen (bis zu EUR 100 000) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstattet.
Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich unter www.fgdl.lu
Überblick des Anlegerschutzes
Das System für die Entschädigung der Anleger in Luxemburg (SIIL) gilt für Anleger, die natürliche oder juristische Personen sind, innerhalb der Grenzen, unter den Bedingungen und gemäß den Modalitäten des Gesetzes vom 18. Dezember 2015 über die Maßnahmen zur Auflösung, Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten und gewissen Anlagegesellschaften sowie über die Garantiesysteme von Einlagen und die Entschädigung der Anleger.
Das SIIL gewährleistet eine Deckung der Forderungen aufgrund der Unfähigkeit eines Kreditinstituts folgendes zu tun:
- die den Anlegern geschuldeten oder ihnen gehörenden Gelder, die in ihrem Auftrag in Verbindung mit den Anlagetransaktionen gemäß den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen verwahrt werden, zurückzuzahlen;
- oder die den Anlegern geschuldeten oder ihnen gehörenden Gelder, die in ihrem Auftrag in Verbindung mit den Anlagetransaktionen gemäß den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen verwahrt werden, zurückzuerstatten.
Somit werden die Anlagetransaktionen eines einzelnen Anlegers gedeckt, wobei die Anzahl der Konten, die Währung und ihre Lokalisierung in der Europäischen Union unbedeutend ist, bis zu einem Gegenwert von EUR 20 000.
Wenn eine Anlagetransaktion mit einem Gemeinschaftskonto durchgeführt wird und sollten keine Sonderbestimmungen vorliegen werden die Forderungen gleichmäßig auf die Anleger verteilt.
Die Anleger müssen schnellstmöglich und spätestens innerhalb von drei Monaten durch das SIIL entschädigt werden.
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Das gesperrtes Sparkonto ist ein Sparkonto, das bis zum Alter von 18 Jahren gesperrt ist und mit dem Sie ganz einfach ein Startkapital für einen Minderjährigen aufbauen können.
Das Konto kann vom gesetzlichen Vertreter oder einem Dritten (Großeltern, Tante, Onkel, Nachbarn usw.) eröffnet werden.
Die Person, die das Konto eröffnet, wird als „Einleger“ bezeichnet.
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Die Sichtsparkonten Tweenz und Axxess sind für Kunden bestimmt, die nach eigenem Belieben sparen und jederzeit über ihr Sparguthaben verfügen wollen. Das ist ab dem 15. Lebensjahr möglich.
Das gesperrte Sparkonto ist dagegen bis zum Alter von 18 Jahren gesperrt. Es bietet aber von allen Sichtsparkonten von Spuerkeess für junge Leute die beste Verzinsung.
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Ein BHW-Bausparvertrag ist ein Vertrag, der für Personen bestimmt ist, die ein Sparguthaben aufbauen möchten, um eine Immobilie zu erwerben, zu bauen oder zu renovieren. Darüber hinaus bietet er Steuervorteile. Die Beträge, die Sie im Rahmen eines Bausparvertrags auf die hohe Kante legen, dürfen Sie nämlich von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.
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Im Gegensatz zu einem traditionellen Sparkonto profitieren Sie, zusätzlich zu einem garantierten Habenzinssatz, von der steuerlichen Abzugsfähigkeit der gesparten Beträge (im Rahmen der gesetzlichen Obergrenzen). Außerdem erleichtert Ihnen der BHW-Vertrag aufgrund seiner Merkmale die Finanzierung Ihres ersten Wohneigentums über staatliche Hilfen wie die staatliche Bürgschaft.
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In einer finanziellen Notlage steht es Ihnen frei, Ihre Zahlungen an BHW auszusetzen. Die Zahlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden. Wenn Sie jedoch mit dem Ziel sparen, eine staatliche Bürgschaft zu erhalten, empfiehlt Ihnen Spuerkeess, einen Spuerkeess-Berater zu kontaktieren, bevor Sie die Zahlungen aussetzen, um Ihren Anspruch auf diese Bürgschaft nicht zu gefährden.
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Es ist möglich, bei Bedarf Geld von Ihrem Bausparkonto abzuheben, sofern dieses Geld in Ihren Hauptwohnsitz investiert wird. Mit „Investition“ ist der Erwerb, der Bau oder der Umbau einer Wohnung/eines Hauses, der Erwerb eines Grundstücks zum Zweck des Baus einer Wohnung/eines Hauses oder auch die Rückzahlung eines Immobiliendarlehens in Verbindung mit dem Hauptwohnsitz gemeint. Bevor Sie irgendetwas unternehmen, empfiehlt Ihnen Spuerkeess jedoch, sich entweder an die Administration des Contributions Directes oder an einen BHW-Berater unter der Nummer 44 88 44 – 1 zu wenden.
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Das ist ein Lebensversicherungsprodukt, mit dem das Studium von Kindern finanziert werden soll.
Mit lalux Study Cover können Eltern, aber auch alle andere Personen, die mit einem Kind in Beziehung stehen (z.B. Paten, Großeltern), ein langfristiges Sparguthaben für ein Kind aufbauen, das ihm bei Beginn des Studiums oder Eintritt in das Erwerbsleben in Form von vierteljährlichen Renten zur Verfügung gestellt wird.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 10 Jahre, und der Vertragsabschluss muss vor dem 12. Geburtstag des Kindes erfolgen.
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Wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt, läuft die Versicherung ganz normal weiter, da die Prämie dann von lalux bezahlt wird. Das Kapital ist also bei Fälligkeit garantiert.
Ausnahme: Wenn der Versicherungsnehmer in den ersten 5 Jahren stirbt, wird der Vertrag aufgelöst und die Prämien, die der Verstorbene bis zu diesem Zeitpunkt entrichtet hat, werden zurückgezahlt.
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Die erste „10“ steht für das Kapital im Todesfall und die zweite „10“ für das Kapital im Erlebensfall. Bei einem 10/10-Vertrag bedeutet dies, dass der Versicherte bei Vertragsende genauso viel Kapital erhält, wie seine Begünstigten im Falle seines Todes vor Vertragsende bekommen hätten.
Achtung: Wenn der Versicherungsnehmer in den ersten 5 Jahren stirbt, ist das Todesfallkapital auf die Summe der bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Prämien begrenzt.
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- Für die Eröffnung eines Speedinvest beläuft sich der Mindestbetrag bei der Erstanlage auf EUR 500.
- Sie können auch einen Dauerauftrag für Ihr Speedinvest einrichten. Der Mindestbetrag bei Ihrem Dauerauftrag darf allerdings nicht niedriger als EUR 50 sein.
- Bei Folgeanlagen bzw. Veräußerungen ist der Mindestbetrag auf EUR 50 festgesetzt.
- Wenn der Saldo Ihres Speedinvest infolge von Veräußerungen unter EUR 500 fällt, ist eine Schließung Ihres Speedinvest erforderlich.
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Speedinvest ist ein Produkt ohne Transaktionskosten, Verwahrungsgebühren oder Abschlussgebühren.
Vierteljährlich wird bei Ihnen eine Verwaltungsgebühr von 0,25 % p. a. (zuzüglich MwSt.) erhoben. Diese bezieht sich auf das durchschnittliche Vermögen in Ihrem Speedinvest im abgelaufenen Quartal.
Die Kosten in Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten (Kosten, die vom Fonds für ein Jahr erhoben werden) belaufen sich auf schätzungsweise 1%.
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Ausgehend von der festgelegten Strategie wird Ihr Geld in zwei Teilfonds von Global Diversified Sicav (GDS), bei denen es sich um Anleihen- und Aktienfonds handelt, investiert, die sich aus ETFs (Exchange-Traded Funds) zusammensetzen und speziell für Speedinvest entwickelt wurden. Die ETFs tätigen ihrerseits diversifizierte Anlagen in internationale Börsenmärkte sowie in auf EUR und USD lautende Anleihen.
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S-Invest ist ein SICAV-Sparplan von Spuerkeess und funktioniert wie ein Dauerauftrag von Ihrem Girokonto zugunsten Ihres Wertpapierkontos. Wie bei jedem anderen Dauerauftrag können Sie also die Periodizität oder den Betrag Ihres S-Invest jederzeit ändern. Außerdem können Sie Ihren S-Invest mit unserer Internet-Banking-Lösung S-Net leicht und bequem von zu Hause aus abschließen und verwalten.
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Mit S-Pension können Sie sich für eine Anlageformel entsprechend Ihren Präferenzen und Ihrer Risikobereitschaft entscheiden.
Wir stellen Ihnen zwei Formeln zur Verfügung:
Mit der „stocks“-Formel wird Ihr Kapital in einen Teilfonds des lux|pension-Fonds mit einem bestimmten Prozentsatz des, in Aktien investierten, Guthabens investiert:
TeilfondsMaximal in Aktien investiertes VermögenLUX-PENSION 100%100 %LUX-PENSION 75%75 %LUX-PENSION 50%50 %LUX-PENSION 25%25 %LUX-PENSION MARCHE MONETAIRE0 %Die „stocks“-Formel ist genau das Richtige für alle, die eine möglichst einfache Lösung wünschen, bei der sie sich nicht um die Anlageentscheidungen kümmern müssen.
Mit der „flux“-Formel wird Ihr Kapital auf den Teilfonds LUX-PENSION 100% und den Teilfonds LUX-PENSION MARCHE MONETAIRE verteilt.
TeilfondsMaximal in Aktien investiertes VermögenLUX-PENSION 100%100 %LUX-PENSION MARCHE MONETAIRE0 %Mit der „flux“-Formel können Sie Ihre Einzahlungen entsprechend Ihren Erwartungen und der Marktentwicklung, mit der Sie für das folgende Jahr rechnen, anpassen.
Beim Übergang in einen anderen Teilfonds sind die zukünftigen Einzahlungen, gemäß Ihrer Wahl, durchzuführen. Dabei ändert sich der Gesamtbetrag des angesparten Vermögens nicht.
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Ja, sofern Sie steuerrechtlich einer in Luxemburg ansässigen Person gleichgestellt sind, d.h. wenn Sie mehr als 90 % (bzw. 50 % für in Belgien ansässige Personen) Ihrer in- und ausländischen beruflichen Einkünfte in Luxemburg erzielen. In diesem Fall gilt der nicht in Luxemburg ansässige Steuerpflichtige als in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtiger und profitiert von denselben Steuerabzügen und Freibeträgen.
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Seitens Spuerkeess fallen keine Gebühren an, weder bei der Zeichnung, noch bei einem vorzeitigen Ausstieg (vor der Fälligkeit des S-Pension-Vertrags), noch bei Fälligkeit. Vor Fälligkeit abgezogenes Kapital unterliegt jedoch der Besteuerung durch die Administration des Contributions Directes zum normalen Satz (gemäß Steuertabelle), außer im Fall von Tod, Invalidität oder Krankheit.
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- Punktuelle Zahlungen: Der Kunde nimmt selbst die Überweisungen vor, um in seinen Vertrag einzuzahlen. Er legt selbst das Datum, die Periodizität und den Betrag seiner Zahlungen fest, wobei der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungen den steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag nicht übersteigen kann.
- Zahlungen per „personalisierte“ monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Lastschrift. Der Betrag kann frei festgelegt werden, wobei ein Mindestbetrag von EUR 50 pro Zahlung gilt. Außerdem profitiert der Kunde von einer Ermäßigung von 30 % auf den Ausgabeaufschlag.
- Zahlungen per Lastschrift für den Höchstbetrag. In diesem Fall belasten wir dem Kunden gemäß der gewählten Periodizität den steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag, der sich auf EUR 3.200 pro Jahr beläuft. Außerdem profitiert der Kunde von einer Ermäßigung von 30 % auf den Ausgabeaufschlag.
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Die Informationen über SICAV und Investmentfonds richten sich nicht an Staatsangehörige der Vereinigten Staaten oder in den Vereinigten Staaten ansässige Personen, da diese Personen gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Prospekts, die auf dieser Website veröffentlicht wurden, nicht berechtigt sind, die auf der Website genannten SICAV und Investmentfonds zu zeichnen.
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Wenn Sie eine Anweisung über S-Net bestätigen, werden Ihre Anweisungen definitiv an Spuerkeess übermittelt. Deshalb weisen wir Sie darauf hin, dass ein bestätigter Auftrag unwiderruflich ist und daher nicht storniert werden kann.
In dem Börsenauftragsbuch, das im Rahmen Ihrer S-Net-Vereinbarung geführt wird, werden alle Transaktionen aufgelistet, die in den letzten 12 Monaten getätigt wurden, gleich ob diese über S-Net oder über einen anderen Vertriebskanal ausgeführt wurden.
Das Auftragsbuch fasst standardmäßig alle laufenden Aufträge für alle Wertpapierkonten, die unter die Vereinbarung fallen, zusammen. Sie können bei allen Aufträgen den Status und den Verlauf prüfen: Die Aufträge wechseln vom Status „in Vorbereitung“ zum Status „vollständig ausgeführt“. Abschließend werden Sie über die Einzelheiten der Auftragsausführung informiert.
Falls der Auftrag nicht angenommen wurde, erhalten Sie über die S-Net-Mailbox schnellstmöglich eine gesicherte Mitteilung, in der der Grund für die Ablehnung angegeben wird.
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Derzeit kann eine solche Order über S-Net an folgenden Börsen erteilt werden: Amsterdam, Brüssel, Lissabon, Paris, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Xetra, Wien, NYSE & AMEX.
Es ist eine Verkaufs- (oder Kauf)-Order eines Wertpapiers, die erst aktiviert wird, wenn der Kurs des besagten Wertpapiers den angegebenen, sogenannten „Stop“-Kurs, erreicht. Ist der „Stop“-Kurs erreicht, wird aus der „Stop“-Order eine „Bestens“-Order, die zum nächsten handelbaren Kurs ausgeführt wird, sei es unter oder über dem „Stop“-Kurs.