Informationen zu myTax
Allgemeine Informationen
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Abhängig von der Situation ihres Haushalts sind bestimmte Steuerzahler verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Die meisten anderen Steuerzahler haben ein Interesse eine Steuererklärung (oder einen Lohnsteuerjahresausgleich) abzugeben, um einen Steuerüberzug zurückzuerhalten, der ihnen ursprünglich von ihre(m/n) Einkommen abgezogen wurde. Dieser Überschuss stellt für die Haushalte oft einen nicht unerheblichen Betrag dar,der sich auf mehrere Tausend Euro belaufen kann.
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Der myTax-Assistent richtet sich an alle Steuerzahler. Ganz gleich, ob Sie ein Steuerexperte sind oder im Gegenteil keinerlei Kenntnisse auf diesem Gebiet haben, myTax gibt Ihnen die Gewissheit, den richtigen Steuerbetrag zu zahlen.
- Sind Sie es gewohnt, Ihre Steuererklärung selbstauszufüllen? Lassen Sie sich jetzt von einem Assistenten unterstützen, um sicherzustellen, dass Sie sich keinerlei Vorteile entgehen lassen und/oder noch mehr über Steuern lernen.
- Sie haben noch nie eine Steuererklärung abgegeben? Der myTax-Assistent bietet Ihnen einen leichten Zugang zum Thema „Steuern“ und stellt sicher, dass Sie keine Steuerpflichten oder Ansprüche auf Rückerstattung von Steuerüberschüssen übersehen, die Ihnen als Quellensteuer von Ihren Einkommen abgebucht wurden.
- Sie lassen sich von einem Freund oder Bekannten helfen? Nutzen Sie einen digitalen Assistenten, der Ihnen beidenhilft, odernehmen Sie Ihre Besteuerung wieder selbst in die Hand.
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Ganz gleich, ob Sie in Luxemburg ansässig sind oder nicht: Der von Edonys entwickelte Assistent myTax macht die Besteuerung für jede und jeden wirklich zugänglich, unabhängig von der Komplexität der jeweiligen Situation.
Sie zahlen keinen Aufpreis, wenn Sie einen Anhang zu Ihrer Erklärung benötigen, und erhalten einen sehr klaren Überblick über den Steuerbetrag, den Sie von den luxemburgischen Steuerbehörden zurückfordern können oder an sie zahlen müssen.
Diese Vorteile werden von den Nutzern am häufigsten genannt:
- Überaus leichter Einstieg in den myTax-Assistenten
- Zeitgewinn und gespartes Geld dank der Vorausfüllung und der durchdachten myTax-Algorithmen
- Auch die komplexesten Situationen werden gehandhabt und optimiert (Mieteinnahmen, Immobilienverkauf, Auslandseinkommen, Geldanlagen ....)
- Erklärungen, die den Nutzer durch den gesamten Fragebogen leiten
- Berücksichtigung sämtlicher Steuervorteile, auf die ein Haushalt Anspruch haben kann
- Sie müssen sich nicht jährlich neu informieren, da myTax von Edonys automatisch auf den neuesten gesetzlichen und regulatorischen Stand gesetzt wird
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Beantworten Sie einfach die Fragen von myTax je nach Ihrer Situation.
Am Ende des Fragebogens können Sie Ihrem Steuerbericht entnehmen, ob Sie und/oder Ihr Ehepartner verpflichtet sind oder ein Interesse daran haben, eine Steuererklärung abzugeben (oder einen Lohnsteuerjahresausgleich zu beantragen). -
Der myTax-Assistent setzt sich aus mehreren Tausend Algorithmen zusammen, hinter denen ein Team aus erfahrenen und begeisterten Experten steht, die das Tool laufend überprüfen und weiter verbessern.
Es wird auch von vielen Unternehmen (die ihren Mitarbeitern myTax als Lohnvorteil bereitstellen) und von Steuerfachleuten anerkannt und verwendet, die jährlich Tausende von Steuererklärungen vornehmen.Der myTax-Assistent wird jährlich auf der Grundlage der neuesten gesetzlichen Entwicklungen aktualisiert. VIREO setzt einen Bewertungsausschuss ein, um Folgendes sicherzustellen:
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Es steht Ihnen völlig frei, die von Ihrem myTax-Assistenten erstellten Formulare und Anhänge abzuändern.
Nachdem Sie Ihre Unterlagen an die luxemburgischen Steuerbehörden geschickt haben, können Sie während des Steuerjahres eine abgeänderte Fassung Ihrer Steuererklärung einreichen, solange Sie Ihren Steuerbescheid noch nicht erhalten haben.
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Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, aber dennoch eine bei den luxemburgischen Steuerbehörden einreichen, sind Sie nicht verpflichtet, im folgenden Jahr erneut eine Steuererklärung abzugeben.
Deshalb informiert Sie Ihr myTax-Steuerbericht jedes Jahr, ob Sie verpflichtet sind oder nicht, eine Steuererklärung abzugeben (oder ein Interesse daran haben, einen Lohnsteuerjahresausgleich zu beantragen).
In der Praxis werden Sie die luxemburgischen Steuerbehörden in dem Fall, dass in einem bestimmten Jahr eine Steuererklärung abgegeben wurde, wahrscheinlich im folgenden Jahr mit einem Schreiben dazu auffordern, erneut eine Steuererklärung vorzunehmen, da Ihre Akte in ihrer Datenbank gespeichert werden.
Sie können den luxemburgischen Steuerbehörden jedoch mitteilen, dass Sie keine weitere Steuererklärung mehr abgeben möchten. Sie werden Sie dann aus ihrer Datenbank entfernen.
Nutzung des myTax-Assistenten
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Mithilfe der Kapitel im Navigationsmenü auf der linkenSeite Ihres myTax-Fragebogens können Sie so oft zurückgehen, wie Sie möchten.
Falls Sie nicht die Zeit haben, alles auf einmal zu erledigen, oder Ihnen noch nicht alle Unterlagen zur Verfügung stehen, können Sie Ihren Fragebogen in mehreren Schritten durchführen.
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Um zurückzugehen und eine Angabe zu ändern, verwenden Sie die Kapitel links auf Ihrem Bildschirm.
Nehmen Sie die Tooltips (?) zu Hilfe, falls Sie Zweifel an der Antwort auf eine Frage haben.
Sie möchten den Fragebogen verlassen, um ihn später wieder aufzunehmen? Kein Problem: Ihre Daten werden automatisch gespeichert. Sie können über Ihren Steuerbereich erneut auf sie zugreifen.
Um eine optimale Navigation zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, einen der folgenden Browser (in der jeweils aktuellen Version) zu nutzen: Google Chrome - Mozilla Firefox - Safari - Edge Chromium.
Funktionsweise des myTax-Assistenten
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Der myTax-Assistent besteht aus Tausenden von Algorithmen und einfachen Fragen.
Sie müssen lediglich diese Fragen beantworten, um einen Steuerbericht zu erstellen. Anhand dieses Berichts können Sie:
- herausfinden, ob eine Steuererklärung (oder ein Lohnsteuerjahresausgleich) in Ihrem Fall vorgeschrieben oder vorteilhaft ist
- Ihre Besteuerungsart wählen und den Steuerbetrag einsehen, der von luxemburgischen Steuerbehörden zurückgefordert werden kann oder an sie zu zahlen ist
- Ihre Formulare und gegebenenfalls deren Anhänge vollständig ausgefüllt, optimiert und versandfertig herunterladen
- die Möglichkeiten entdecken, die Ihnen der luxemburgische Staat bietet, um die jährliche Steuerbelastung Ihres Haushalts zu senken.
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Ja, VIREO hält den myTax-Assistenten auf der Grundlage der neuesten gesetzlichen und regulatorischen Entwicklungen stets auf dem aktuellen Stand.
Sie selbst können es sich damit ersparen, sich auf dem Laufenden zu halten oder alle Tipps zur Optimierung Ihrer Steuererklärung in Erfahrung zu bringen. myTax übernimmt das für Sie, sodass Sie wertvolle Zeit sparen.
Der myTax-Steuerbericht
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Sobald Sie Ihre Dokumente an die luxemburgischen Steuerbehörden geschickt haben, wird diese Ihre Erklärung „überprüfen“ und Ihnen einen Bericht übermitteln.
Dieser Bericht wird als „Steuerbescheid“ bezeichnet. Er enthält alle Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Besteuerung sowie den endgültigen Betrag, auf den Sie Anspruch haben oder den Sie bezahlen müssen.
Preis und Zahlung der Dienstleistung
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Der Service myTax wird Ihnen nur einmal je Steuerjahr in Rechnung gestellt (wobei der Standardtarif bei der Einführung im März 2022 EUR 40 beträgt).
Es steht Ihnen frei, kostenlos mit dem Ausfüllen des myTax-Fragebogens zu beginnen. Kosten entstehen für Sie erst, nachdem Sie diesen abgeschlossen haben und bevor Sie Zugang zu den Ergebnissen des Steuerberichts und dessen verschiedenen Formularen erhalten. Sie können anschließend zum Fragebogen zurückkehren, um neue Versionen des Steuerberichts und seiner verschiedenen Formulare zu erstellen – hierfür entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Hinweis: Die optionale Nutzung des Steuer-Tresors ist kostenlos.
Formulare, Anhänge und Bescheinigungen
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Um die Formate der staatlichen Formulare zu wahren, werden die von myTax generierten Daten mitunter zusammengeführt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie eine große Anzahl von Sonderausgaben haben.
Falls Sie zum Beispiel zehn Haftpflichtversicherungen haben, wird myTax diese in einer Zeile zusammenfassen.
Wenn Sie ein Paar sind und für die gemeinsame Besteuerung optiert haben, können einzelne Berechnungen zwischen Ihnen beiden aufgeteilt worden sein.
Ein Beispiel: Sie haben Sonderausgaben in Höhe von EUR 1.000: myTax wird Ausgaben in Höhe von EUR 500 für jeden von Ihnen angeben.
Versand Ihrer Dokumente
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Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre Formulare und Dokumente / Belege (zum Schluss des Fragebogens) an die luxemburgischen Steuerbehörden zu übermitteln:
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Falls Sie steuerrechtlich verpflichtet sind oder ein Interesse daran haben, eine Steuererklärung abzugeben (oder einen Lohnsteuerjahresausgleich zu beantragen), müssen Sie den luxemburgischen Steuerbehörden die von myTax generierten Formulare zukommen lassen, das heißt:
Vorausfüllung des myTax-Fragebogens
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Ihre über S-Net getätigten Transaktionen werden automatisch in Ihrem Steuer-Tresor abgelegt, falls sie für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung relevant sind.
Zugleich ermöglichen bestimmte von S-Net und myTax gemeinsam genutzte Informationen eine automatische Vorausfüllung für Ihren Fragebogen. Der Zweck? Ihnen Zeit zu ersparen.
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Im ersten Jahr der Nutzung von myTax müssen Sie alle Fragen beantworten, die Ihnen je nach Ihrer Situation gestellt werden.
Ab dem zweiten Nutzungsjahr können Sie die Daten Ihres vorherigen myTax-Fragebogens erneut verwenden. So müssen Sie nur noch die Informationen aus dem vergangenen Steuerjahr aktualisieren.
Der Großteil des Fragebogens wird also bereits vorausgefüllt sein, sodass Sie wertvolle Zeit sparen.
Einkommensarten
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Ja, Sie müssen alle Einkünfte Ihres Haushalts angeben.
Bestimmte Einkünfte unterliegen Freistellungen; um die entsprechende Zuordnung kümmert sich myTax für Sie.
Sie müssen lediglich Ihre Informationen in myTax eingeben, und dessen Algorithmen werden Ihre Erklärung unter Inbezugnahme aller Steuervorteile ausfüllen, auf die Sie Anspruch haben.
Ausgabenarten
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Während des gesamten Fragebogens werden Sie aufgefordert, mögliche Ausgaben Ihres Haushalts anzugeben, wovon verschiedene gegebenenfalls abzugsfähig sind.
Deshalb dürfen nicht nur die Kapitel „Sonderausgaben“ und „Außergewöhnliche Belastungen" berücksichtigt werden.
Zum Beispiel werden Steuervorteile für Kinder wie etwa ein „Freibetrag für nicht im Haushalt lebende Kinder“ dem Kapitel „Kinder“ und nicht dem Kapitel „Außergewöhnliche Belastungen“ zugewiesen.
Beispiele für Steuervorteile
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Hier sind die am häufigsten von myTax ausgewiesenen Vorteile. Sie stellen nur einen winzigen Teil aller automatischen Optimierungen dar, die von seinen Algorithmen durchgeführt werden:
- Kinder: Steuererleichterung, Steuerbonus, Alleinerziehendenkredit, Freibetrag für nicht im Haushalt lebende Kinder, ...
- Anpassung der Zinssubvention/Zinsvergütung und/oder des von einem Arbeitgeber gewährten Vorzugszinses für Privatkredite oder Kredite im Zusammenhang mit der Hauptwohnung
- Aufwertung der Obergrenze für die Absetzbarkeit von Bausparen
- Kategorisierung außergewöhnlicher Belastungen (Kinderbetreuung, Beerdigungen, Kuren, Rechtskosten, ...) als tatsächliche Kosten oder Gewährung von Pauschalabzügen.
- Handhabung von Gehältern, die im Rahmen von Telearbeit bezogen werden
- Handhabung von Gehältern, die während der Covid-19-Krise und/oder infolge von Post-Covid-19-Bestimmungen bezogen wurden.
- Freistellung von in Luxemburg nicht steuerpflichtigen Einkünften und Behandlung von ausländischen Einkünften, die in Luxemburg steuerpflichtig sind
- Feststellung, ob die Gleichstellung mit Gebietsansässigen (für nicht Gebietsansässige) vorteilhaft ist oder nicht
- Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Kauf / der Renovierung einer Immobilie
- Kategorisierung von Abschreibungen, Investitionsausgaben, Reparatur- und/oder Instandhaltungskosten
- Proratisierung für Steuerpflichtige, die im Laufe des Jahres ansässig werden oder umziehen.
- Aufdeckung von im Ausland getätigten abzugsfähigen Ausgaben
- Berichtigung der Steuerklasse bei Fehlern in Lohnbescheinigungen
- Abzug von tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
- Erhöhung der Abzugsfähigkeitsgrenze über die Restschuldversicherung, die als einmalige Prämie gezahlt wird
Datenschutz
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Im Rahmen unserer Partnerschaft mit VIREO hat sich Spuerkeess dafür entschieden, myTax auf seiner eigenen IT-Infrastruktur zu implementieren. So kann sichergestellt werden, dass keine der erhobenen Daten die Infrastruktur Dritter passiert und ihre Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleistet sind (wie bei all Ihren Daten auf S-Net).
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Ja, Sie haben für den Abschluss Ihres myTax-Fragebogens 18 Monate Zeit. Nach Ablauf dieser Frist werden die bereits eingegebenen Daten gelöscht, und Sie müssen mit der Bearbeitung des Fragebogens für das laufende Jahr gegebenenfalls wieder neu beginnen.
Nachstehend möchten wir Sie jedoch auf die Fristen hinweisen, die Ihnen die Steuerverwaltung für die Einsendung Ihrer Erklärung einräumt:
Grundsätzlich sind Sie gebeten, Ihre jährliche Steuererklärung vor dem 31. März einzureichen. Bei diesem Datum handelt es sich jedoch um eine Empfehlung. Die tatsächliche Frist endet am 31. Dezember des Jahres n+1 (für die Einkünfte des Jahres n).
Nach diesem Datum berücksichtigt die Steuerverwaltung keine Steuerabzüge mehr, etwa für Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen usw.
Eine Sonderregel gilt für verheiratete (gebietsansässige und nicht gebietsansässige) Paare, die ihre Besteuerungsart ändern möchten (z. B. von einer gemeinsamen zu einer individuellen Veranlagung oder umgekehrt): Hier endet die Frist am 31. März.
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Nein. Im Einklang mit den Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bittet Spuerkeess Sie ausdrücklich, bei der Einwilligung der allgemeinen Nutzungsbedingungen von myTax, um Ihre Zustimmung, um Ihre Daten zu anderen Zwecken als der Steuererklärung nutzen zu können. Es besteht keine Verpflichtung zur Zustimmung, um den myTax-Assistenten nutzen zu können, diese Option ist per Voreinstellung desaktiviert. Desweiteren haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diese Einwilligung direkt in den S-Net-Einstellungen im Abschnitt „Datenverarbeitung“ zu widerrufen.
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Diese Daten werden für eine Dauer von maximal zehn (10) Jahren nach Abschluss der Sitzung, d. h. nach Erreichen des letzten Schritts der Erstellung des Steuerberichts für ein gegebenes Jahr, gespeichert, damit Sie gegenüber der Steuerverwaltung die Berechnungen belegen können, die Ihrer Steuererklärung zugrunde liegen.
Dies gilt auch für den Fall, dass Sie sich in diesem Zeitraum dazu entschließen, Ihre Geschäftsbeziehung zu Spuerkeess zu beenden.
Funktionsweise der Dienstleistung
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In Erfüllung der gesetzlichen „Know Your Customer“-Vorgaben fordert S-Net Sie jährlich dazu auf, bestimmte persönliche Identifikationsdaten zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Falls sich diese zwischenzeitlich geändert haben, gehen Sie bitte zurück zum S-Net-Hauptmenü und rufen Sie in Ihrem Nutzerprofil die Rubrik „Meine persönlichen Daten“ auf, um Ihre Angaben auf den neuesten Stand zu bringen.
Hinweis: Sollten sich Daten in S-Net nicht ändern lassen, so können Sie sich an Ihren Spuerkeess-Berater wenden, der die Aktualisierung für Sie vornehmen wird.
Starten Sie anschließend Ihren myTax-Fragebogen neu, um sicherzugehen, dass Ihre Änderungen gespeichert wurden.
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S-Net stützt sich auf Ihre Identifikationsdaten, die Daten zu Ihren Produkten, sowie die erkannten und in Ihren Steuer-Tresor übertragenen Daten, um den myTax-Fragebogen auszufüllen. All diese Daten werden beim Start des Dienstes jedoch nicht übernommen. Spuerkeess wird die automatische Einfügefunktion im Zuge der laufenden Aktualisierungen von S-Net erweitern.
Spuerkeess haftet in keinem Fall für die Vollständigkeit dieser automatischen Übertragung.
Überprüfen und bestätigen Sie deshalb unbedingt während der gesamten Bearbeitung des Fragebogens sämtliche vorausgefüllten Daten und ändern oder löschen Sie sie, falls erforderlich.
Bestätigen Sie auch den Inhalt der verschiedenen erstellten Formulare, bevor Sie sie unterzeichnen und an die Steuerverwaltung übermitteln.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den myTax-Nutzungsbedingungen.
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Um von allen Diensten von myTax zu profitieren, sei es dem Steuer-Tresor oder dem Assistenten für die Steuererklärung, müssen Sie:
- über eine aktive Standard-S-Net-Vereinbarung verfügen
- eine volljährige natürliche Person sein
- über ein Girokonto in EUR verfügen (als Inhaber oder Mitinhaber)
- Ihre Zustimmung zur Kategorisierung von Transaktionen nicht zurückgezogen haben (diese ist auch für MIA, die Beantragung von Online-Krediten usw. erforderlich)
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Der Tresor ist in einen Steuerordner pro Jahr eingeteilt, der in Unterordner unterteilt ist.
Jeder Unterordner entspricht den großen Steuerkategorien des Formulars 100 der Steuererklärung, wobei ein zusätzlicher Unterordner vorgesehen ist, um verschiedene Freibeträge zu belegen, die Sie in Anspruch nehmen können, und ein weiterer Ordner für später einzuordnende Dokumente. -
Ziel des Steuer-Tresors ist es, alle Dokumente und/oder Belege zu zentralisieren, die Sie Ihrer künftigen Steuererklärung beifügen müssen.
Um Ihnen diese Aufgabe zu erleichtern, wurde auf Grundlage der Historie Ihrer Bankgeschäfte bei Spuerkeess im Zusammenhang mit Ihrem Girokonto oder Ihren Girokonten ein Algorithmus für die automatische Kategorisierung von Transaktionen eingerichtet (Drittkonten bei Ihren anderen Banken werden derzeit nicht berücksichtigt).
Es steht Ihnen frei, den Inhalt des Steuer-Tresors jederzeit ausgehend vom Tresor oder von den Kontobewegungen zu ergänzen oder anzupassen, falls Sie eventuelle Lücken oder Fehler bei der Kategorisierung entdecken.Außerdem können Sie einfach jegliches Dokument und/oder jeglichen Beleg von anderen Banken oder Organismen direkt in die entsprechende Steuerkategorie hochladen.
Beachten Sie bitte, dass von Spuerkeess zu Beginn des Jahres erzeugte Steuerbescheinigungen, die üblicherweise in den e-Dokumenten von S-Net verfügbar sind, ebenfalls automatisch in Ihren Steuer-Tresor gestellt werden. -
Der Steuerordner für das Jahr 2021 ist der Steuerordner, der für die 2022 abzugebende Erklärung benötigt wird, das heißt für die 2021 erzielten Einkünfte und getätigten Ausgaben
Dort finden Sie daher die Transaktionen und ihre eventuellen Lastschrift- und Gutschriftanzeigen, die 2021 gebucht wurden.
Die Anfang 2022 von der Bank ausgestellten Bescheinigungen befinden sich daher im Ordner des Steuerjahres 2021.
Beim Hochladen eines Dokumentes ist es ratsam den Steuerordner des Jahres, auf das sich das Dokument/die Bescheinigung bezieht, auszuwählen.
Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, das Jahr direkt im hochzuladenden Formular zu ändern.