BHW Bausparen
Mit einem BHW-Bausparvertrag bauen Sie Ihre Zukunft.
Die Eintragungs- und Überschreibungsgebühren betragen insgesamt 7% und werden auf Grundlage des Verkaufspreises einer bestehenden Wohnimmobilie oder des Grundstücks (mit dem bereits bebauten Teil) im Fall eines Neubaus berechnet.
Als natürliche Person können Sie einen Steuerkredit auf diese Gebühren erhalten, der sich auf EUR 30.000 pro Käufer beläuft.
Vorläufige Maßnahmen für die im Jahr 2024 erworbene Immobilie, rückwirkend geltend zum 1. Januar 2024: Erhöhung der Steuergutschrift beim Kauf einer Immobilie zum Eigenbedarf von EUR 30.000 auf EUR 40.000 pro Person und Einführung der Steuergutschrift "Bëllegen Akt Investisseurs" für Mietinvestitionen, angewandt auf noch nicht fertiggestellte Immobilienprojekte (fr. VEFA) die mindestens zwei Jahre vermietet werden, in Höhe von EUR 20.000 pro Person.
Ein ausreichendes Grundkapital ist die Voraussetzung für den Antrag eines Immobiliendarlehens. Falls Sie nicht über ein solches Kapital verfügen, kann der Staat als Bürge für Ihr Darlehen eintreten.
Die Gewährung der Staatsbürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So gilt zum Beispiel, dass der Darlehensnehmer:
Es gibt eine Fülle staatlicher Instrumente zur Förderung von Wohneigentum – sowohl Kapital- als auch Zinsbeihilfen.
Denken Sie auch daran, dass Sie womöglich auf einen Steuerkredit auf notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“) und auf den stark ermäßigten Mehrwertsteuersatz zählen können.
Falls Sie nicht selbst ausreichende Sicherheiten stellen können, kommt vielleicht die Staatsbürgschaft in Frage.
Für Ihre Pläne im Bereich Energieeffizienz helfen wir Ihnen, alle staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Unsere Immobilienberater stehen Ihnen bei der Beantragung von Beihilfen zur Seite.