Was soll ich tun, wenn ich nicht genügend Eigenmittel für meine Mietgarantie habe?
Sofern Ihre Miete nicht mehr als 50% des Nettoeinkommens Ihrer häuslichen Gemeinschaft beträgt, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Wohnbeihilfen (Service des aides au logement) und füllen Sie dort einen Antrag auf Hilfe für die Stellung einer Mietkaution aus. Damit verpflichten Sie sich, den gesamten Betrag der Mietkaution über einen Zeitraum von 3 Jahren auf ein bedingtes Depotkonto anzusparen. Mit der ministeriellen Genehmigung kommen Sie dann zu einer Spuerkeess-Zweigstelle Ihrer Wahl.