Sie machen sich Gedanken darüber, wie Ihre finanziellen Entscheidungen wirksam zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen können? Sie möchten sich über die innovativen Initiativen informieren, die in Luxemburg angestoßen wurden, um die nachhaltige Finanzwirtschaft ins Rollen zu bringen? In diesem Interview verrät uns Laetitia Hamon, Head of Sustainable Finance bei der Börse Luxemburg, ihre Ideen und Erfahrungen mit diesen entscheidenden Themen. Bei der Lektüre dieses Artikels finden Sie heraus, wie Sie konkret etwas bewirken und zu einer Triebfeder des Wandels hin zu einer nachhaltigen Zukunft werden können.
Praxiseröffnung: So verwalten Sie Ihre Finanzen und können sich um Ihre Patienten kümmern
Sie sind Arzt oder Physiotherapeut oder freiberuflich im Gesundheitswesen tätig? Sie möchten Ihre eigene Praxis eröffnen, wissen aber noch nicht, wie Sie Ihre Finanzen am besten verwalten? Sollten Sie ein einziges Konto einrichten, auch bei mehreren Praxisinhabern? Oder wäre es besser, mehrere Konten zu eröffnen, um die Kontrolle der Zahlungen zu erleichtern? Dies sind nur ein paar der vielen Fragen, die Sie sich derzeit stellen dürften. Dieser Artikel wird Ihnen helfen, sich mehr Klarheit zu verschaffen, dank der kompetenten Ratschläge unseres Experten Bruno Mendes, Business Advisor Coordinator bei Spuerkeess.
Die Vor- und Nachteile eines einzigen Kontos oder mehrerer Konten für Ihre Praxis
Seine eigene Praxis zu eröffnen, sich selbstständig zu machen und eigene Patienten zu haben, das ist der Lohn für viele Jahre Studium. Damit die Verwaltung einer Praxis jedoch nicht zu kompliziert wird, vor allem wenn man sich die Praxisräume mit mehreren Therapeuten oder Ärzten teilt, sollten Sie von Anfang an die richtigen Entscheidungen treffen.
1. Bruno, welche Verwaltungsabläufe muss man vor der Eröffnung einer eigenen Praxis beachten?
Bevor er seinen Beruf ausüben kann, muss jeder Arzt eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums erhalten. Zur Beantragung dieser Genehmigung muss der Arzt insbesondere die fachlichen Eignungen erfüllen sowie ein Leumundszeugnis und einen Zuverlässigkeitsnachweis vorlegen. Der vollständige Antrag wird dann zur Prüfung an die Ärztekammer („Collège médical“) übermittelt. Die Frist für die Erteilung der Genehmigung kann zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten liegen.
Gut zu wissen: :
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Der Genehmigungsantrag an das Gesundheitsministerium kann online eingereicht werden über MyGuichet
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Ein Geschäftskonto kann gegebenenfalls auch vor Erhalt der Genehmigung eröffnet werden.
Ein Arzt, der in Luxemburg praktizieren möchte, muss:
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einen Antrag auf Erteilung des Arztcodes an die „Caisse Nationale de Santé (CNS)“ stellen. Dazu füllt der Arzt das Informationsblatt über die Niederlassung aus und sendet das ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Dokument per E-Mail an gefo.cns@secu.lu. Das Informationsblatt über die Niederlassung in Luxemburg kann abgerufen werden auf www.cns.public.lu
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die Mitgliedschaft bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen („Centre commun de la sécurité sociale CCSS“) beantragen (CCSS)
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eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen
und innerhalb eines Monats nach seiner Praxiseröffnung:
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sich in das Register für Gesundheitsberufe des Gesundheitsministeriums eintragen lassen www.sante.lu
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sich in das Ärzteregister („Registre ordinal“) der Ärztekammer („Collège médical“) eintragen lassen Collège médical
Nachdem alle diese Formalitäten ausgeführt wurden, steht die Praxiseröffnung bevor, und es ist Zeit, zu überlegen, wie man seine Bankkonten strukturieren sollte.
2. Was würden Sie Ärzten raten, die eine eigene Praxis eröffnen möchten? Und welche Kontoarten eignen sich am besten für ihre Tätigkeit?
Derzeit ist es den Gesundheitsberufen nicht gestattet, ihre Tätigkeit in der Form einer Gesellschaft auszuüben.
Allerdings ist es möglich, sich in einer Ärztevereinigung zusammenzuschließen. Eine Vereinigung dient dem Ziel der Vereinfachung der Tätigkeit, der Erhöhung der Verfügbarkeit der Pflegeleistungen und der Senkung der Kosten für die Organisation und den Betrieb der Praxis. In diesem Fall empfehlen wir, einen Assoziationsvertrag zu schließen.
Ihr Geschäftskonto wird dann auf den Namen Ihrer Vereinigung eröffnet. Es ist durchaus möglich, bei Bedarf ein zweites Geschäftskonto auf den Namen der Ärztevereinigung zu eröffnen. Dies erfolgt häufig, um dem Sekretariat der Praxis einen Kontozugang zu gewähren und ihm die Verwaltung des Praxiskontos zu ermöglichen. Auf diese Weise verfügt die Vereinigung über zwei Konten: ein Konto für „Einnahmen“ und ein Konto für „Ausgaben“.
Das Konto „Einnahmen“ wird vom Sekretariat verwaltet. Das Konto „Ausgaben“ wird dagegen aus Gründen der Diskretion (zum Beispiel bei Lohnzahlungen usw.) von einem Arzt verwaltet, der Mitglied der Vereinigung ist.
Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos durch zwei oder mehrere Ärzte ist möglich. Dennoch empfehle ich bei mehreren Ärzten die Gründung einer Vereinigung, da diese Wahl mehr Vorteile bietet. So ist es zum Beispiel immer einfacher, einen neuen Arzt in die Vereinigung aufzunehmen, als in ein Gemeinschaftskonto.
In jedem Fall ist es sehr wichtig, das private Konto strikt vom geschäftlichen Konto zu trennen.
Bei einer Einzelpraxis könnte sich die Situation wie folgt darstellen:
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ein privates Girokonto
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ein geschäftliches Girokonto
Um eine einfache und klare Unterscheidung zwischen den zwei Konten zu ermöglichen, empfehle ich, dem Geschäftskonto eine eigene Bezeichnung zu geben. Zum Beispiel: „Cabinet oder Praxis XY …“. Über das Geschäftskonto laufen die Einnahmen und Ausgaben der Praxis.
Auch für die Einzelpraxis gilt dasselbe Prinzip wie für eine Vereinigung. Bei Bedarf, zum Beispiel aus Gründen der Diskretion, kann auch sie ein zweites Geschäftskonto eröffnen. Dann gibt es folgende Konten:
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ein geschäftliches Girokonto für „Einnahmen“, das vom Sekretariat verwaltet wird
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ein geschäftliches Girokonto für „Ausgaben“, das vom Arzt zu verwalten ist
Wenn ich mir diesen Ausdruck erlauben darf, wird das Privatkonto als „Gehaltskonto“ verwendet. Für seinen privaten Bedarf kann der Arzt Umbuchungen von seinem Geschäftskonto auf dieses Konto ausführen.
„All in One“ von Spuerkeess ist ein exklusives Angebot! Es ist für freie Berufe wie Allgemeinmediziner, Fachärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Psychologen, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, Tierärzte bestimmt und umfasst nicht nur die geschäftlichen Bedürfnisse, sondern auch private Bedürfnisse und die Vermögensverwaltung.
3. Was ist im „All in One“-Angebot von Spuerkeess alles enthalten?
Das „All in One“-Angebot vereint in einem einzigen Angebot exklusive Vorzugspreise rund um alle Bedürfnisse eines Freiberuflers:
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das Finanzpaket für Geschäftskonten (Girokonto Zebra Business und/oder Zebra Business Plus)
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das Finanzpaket für das tägliche Finanzmanagement (Girokonto Zebra Premium)
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Darlehen und Finanzierungen
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Vermögensverwaltung
4. Welche Vorzugsbedingungen bietet dieses Angebot?
Es gibt zahllose Vorzugsbedingungen in unserem Angebot. Lassen Sie mich nur ein paar Beispiele nennen:
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das Zebra Premium-Paket ohne Gebühren
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Vorzugszinssätze für Darlehen und Finanzierungen
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Keine Gebühr für einen Finanzierungsantrag für den Kauf eines Hauses in Luxemburg
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Vorzugstarif im Rahmen der Vermögensverwaltung
Zum Abschluss unseres Gesprächs freue ich mich, Ihnen einen kleinen „Scoop“ verraten zu können. Aufgrund unserer Erfahrungen, die wir im Laufe der letzten Jahre gesammelt haben, wollen wir unser „All in One“-Angebot um noch mehr Vorzugskonditionen erweitern. So ist zum Beispiel vorgesehen, unseren Kunden ein Zahlungsterminal zur Verfügung zu stellen.
Ich freue mich auf unser nächstes Gespräch in den kommenden Monaten, um Ihnen weitere Informationen zu diesen zusätzlichen Konditionen mitteilen zu können!