Die Ferien scheinen schon ewig her zu sein, doch das Wintersemester hat gerade erst begonnen. Wie herrlich es doch war, ohne Wecker aufzuwachen, Zeit mit Freunden zu verbringen, in die Sonne zu fahren und im Meer zu baden … Doch anstatt schon jetzt vom nächsten Urlaub zu träumen, lohnt es sich, optimal ins neue Studienjahr zu starten!
Sein Anlegerprofil festlegen
Sie möchten anlegen, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Tatsächlich ist das Thema nicht so einfach, wie es zunächst scheinen mag. Umso wichtiger ist es, an Ihre Bank heranzutreten, bevor Sie den ersten Schritt wagen, damit diese Sie auf Ihrem Weg begleiten kann. Sobald Sie jedoch eine Anlageberatung von Ihrer Bank erhalten, muss Ihr Anlegerprofil erstellt werden – so verlangt es die Richtlinie MiFID II. Worin besteht ein solches Profil?
Alle Banken und sonstigen Finanzdienstleister sind zur Umsetzung der Richtlinie MiFID II verpflichtet, die einen besseren Anlegerschutz zum Ziel hat. Zum Beispiel bezeichnen in der Bankensprache die zunächst ähnlich klingenden Begriffe „Begleitung“ und „Beratung“ zwei sehr unterschiedliche Dinge, da eine „Beratung“ genauen Vorschriften unterliegt. Der feine Unterschied besteht darin, dass ein Bankier, der Sie beraten möchte, die Pflicht hat, zuvor Ihr Anlegerprofil zu erstellen.
Dieses Profil dient dazu, Sie einer genauen Anlegerkategorie zuordnen zu können, indem einerseits Ihr Kenntnisstand in puncto Geldanlage und zum anderen Ihre Risikobereitschaft berücksichtigt werden. Anhand dieser Informationen wird der Berater das Gespräch auf Ihre Erwartungen zuschneiden und Ihnen nur jene Anlagen vorschlagen, die Ihrem Anlegerniveau und Ihrer Anlagestrategie entsprechen. So wird verhindert, dass unerfahrene Kunden zu komplexe und/oder riskante Transaktionen eingehen, deren tatsächliche Auswirkungen sie nicht einschätzen können.
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Banken zwischen Privatkunden („Retailkunden“) und professionellen Kunden unterscheiden. Im ersten Fall handelt es sich in der Regel um Kunden, die erstmals Geld anlegen möchten und nicht die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrung besitzen, während sich ein professioneller Kunde dadurch auszeichnet, dass er bereits über diese Kenntnisse verfügt. Vor diesem Hintergrund ist für Privatkunden der höchstmögliche Schutz vorgesehen.
Sobald Ihre Kundenkategorie feststeht, wird Ihr Berater zusammen mit Ihnen Ihr Renditeziel, Ihre Risikobereitschaft sowie weitere Kriterien festlegen, um Ihr Anlegerprofil zu ermitteln.
In Antwort auf die Richtlinie MiFID II haben die luxemburgischen Banken für all ihre Kunden mit dem Wunsch nach einer Anlageberatung einen Fragebogen zur Ermittlung ihrer Erwartungen und einschlägigen Kenntnisse entwickelt.
Dieser Fragebogen wird vom Berater ausgefüllt, der eine Reihe an Fragen stellt, die ausgehend von zwei Zielsetzungen konzipiert sind. Zum einen geht es darum, herauszufinden, wie gut der Kunde Finanzprodukte beherrscht, und zum anderen darum, ihn selbst besser kennenzulernen.
Konkret umfasst der Fragebogen folgende Teile:
1. Ihre Finanzlage – hier werden Ihr Einkommen, Ihr Kapital und Ihre Gewohnheiten beim Management Ihrer Finanzen bewertet.
2. Ihre Erwartungen – hier geht es u. a. darum, welche Rendite Sie sich erhoffen und welche Risiken und Verluste Sie einzugehen bereit sind.
3. Ihre Pläne – in diesem Teil werden Ihr Anlagehorizont sowie dessen kurz- oder langfristige Dauer näher bestimmt.
4. Ihre Kenntnisse – hier schließlich werden Ihre Erfahrungen mit bestehenden Finanzprodukten sowie Ihre Kenntnisse bewertet.
Anhand des ausgefüllten Fragebogens wird Ihnen auf der Grundlage von Kriterien wie Anlagezeitraum, Risikobereitschaft usw. ein „Scoring“ zugewiesen, aus dem sich schließlich Ihr Anlegerprofil ableitet.
Die goldenen Regeln für die Festlegung Ihres Anlegerprofils:
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Wenden Sie sich an Ihre Bank, um sich optimal begleiten zu lassen.
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Seien Sie offen und ehrlich, wenn Ihr Berater den Fragebogen mit Ihnen durchgeht, um Ihr Profil zu erstellen.
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Akzeptieren Sie, dass Ihre Wahrnehmung Ihrer Ausgaben fehlerhaft sein kann.
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Denken Sie daran, dass alle Informationen, die Sie Ihrem Bankier anvertrauen, vertraulich behandelt werden.