12. September 2024

Welche Option für die Altersvorsorge sollte man wählen, wenn man selbstständig ist?

Sie arbeiten selbstständig in Luxemburg, wohnen dort und möchten Ihre Rente aufbessern? Sie möchten sich und Ihre Angehörigen gegen das Risiko von Tod oder Invalidität absichern? Unser Experte Bruno Mendes, Business Advisor Coordinator bei Spuerkeess, erklärt Ihnen in diesem Artikel, warum und auf welche Weise Sie von äußerst vorteilhaften steuerlichen Bedingungen profitieren sollten. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Optionen für Selbstständige sich ihren Altersruhestand abzusichern

1. Die gesetzliche Rente (1. Säule)

Als Arbeitnehmer ist man zwangsläufig auch Beitragender, d. h. man muss zwingend Beiträge an die Sozialversicherung abführen, und dies gilt auch für Selbstständige. Diese Beiträge werden dann zur Berechnung der gesetzlichen Rente (1. Säule) herangezogen, die der Steuerzahler beziehen kann, sobald er seinen Rentenanspruch geltend machen kann.

2. Das System der Zusatzpension – Régime Complémentaire de Pension (2. Säule)

Das System der Zusatzpension für Selbstständige (Régime Complémentaire de Pension pour Indépendants, RCPI), auch betriebliche Altersversorgung genannt, ist Teil der 2. Säule. Das Konzept des „RCPI“-Vertrages gibt es seit 2019. Die zusätzlichen Pensionsbeiträge werden vom Selbstständigen gezahlt.

Es ermöglicht Selbstständigen, Freiberuflern und Geschäftsführern von Unternehmen mit Selbstständigenstatus, zusätzliches Kapital aufzubauen, über das sie im Ruhestand verfügen können.

Darüber hinaus bietet dieses Pensionssystem die Möglichkeit, sich gegen Risiken des Todesfalls, der Invalidität und eines Unfalls abzusichern und gleichzeitig von vorteilhaften steuerlichen Bedingungen zu profitieren.

3. Individuelles Ansparen in einem Altersvorsorgevertrag (3. Säule)

Das System der privaten Altersvorsorge (LIR 111bis) ist eine individuelle Sparmaßnahme, die der Versicherungsnehmer selbst abschließen kann.

Mit S-Pension bauen Sie Kapital auf, indem Sie in den offenen Investmentfonds LUX-PENSION von Spuerkeess für Ihren Ruhestand investieren. Von Anfang an profitieren Sie dabei von Steuervorteilen.

Das System der Zusatzpension für Selbstständige (RCPI): Sicherheit, Steuern und andere Vorteile für Selbstständige

Überblick über die Vorteile

Die Entscheidung für einen RCPI-Vertrag bietet Selbstständigen viele Vorteile, unter anderem:

  • Ein zusätzliches Einkommen zur Absicherung eines komfortablen und sicheren Ruhestands.
  • Die eingezahlte Prämie kann steuerlich als Sonderausgabe in Höhe von maximal 20 % des Netto-Jahreseinkommens abgesetzt werden. Siehe Beispiel
  • Bei Laufzeitende ist die Leistung aus dem RCPI-Vertrag in Luxemburg steuerfrei.
  • Ein RCPI-Vertrag ermöglicht auch die Absicherung von Lebensrisiken: Tod, Invalidität und Unfall. Diese Prämien sind steuerlich absetzbar, und zwar unbegrenzt, so wird auch für den Schutz der Angehörigen des Versicherten gesorgt.
  • Die Flexibilität, Investitionsmodus und Betrag jedes Jahr anzupassen.
  • Der Vertrag ist nicht an eine vorgeschriebene Mindestlaufzeit gebunden (frühestes Ende der Laufzeit bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters).

Fokus auf die steuerliche Komponente

Die Prämien für den RCPI-Vertrag sind als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 20 % des Netto-Jahreseinkommens absetzbar. Eine pauschale Prämiensteuer von 20,9 % ist vorgesehen und wird direkt von der gezahlten Prämie einbehalten. Im Gegenzug sind die ausgezahlten Leistungen in Luxemburg einkommenssteuerfrei, mit Ausnahme der Einbehaltung des Beitrags für die Pflegeversicherung (derzeit[1] 1,4 %).

Die Prämien für die Absicherung von Lebensrisiken (Tod, Invalidität und Unfall) sind steuerlich absetzbar, und zwar unbegrenzt!

Man kann die Höhe der jährlichen Prämie, die man in seinen Pensionsplan einzahlt, selbst wählen und Folgendes festlegen:

  • Einzahlung auf monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Basis,
  • Anpassung der Pensionsbeiträge jedes Jahr ohne Pönale an individuelle Umstände und Mittel,
  • Wahl einer Einzugsermächtigung (obligatorisch bei monatlicher Beitragszahlung).

Am Ende der Vertragslaufzeit oder bei Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand wird die erworbene Reserve als Kapital ausgezahlt.

[1] Stand: 31.07.2024

Gut zu wissen: Für den RCPI-Vertrag gibt es keine vorgeschriebene Mindestlaufzeit. So kann Lea in unserem Beispiel mit 60 Jahren einen RCPI-Vertrag abschließen, und das sogar auf eine Laufzeit von zwei Jahren. Solange Lea Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit bezieht, kann sie von sehr attraktiven Steuervorteilen profitieren!

Berechtigung für das System der Zusatzpension

Jeder Einwohner, der in Luxemburg einer bezahlten Tätigkeit als Selbstständiger nachgeht, ist für das System der Zusatzpension für Selbstständige (RCPI) berechtigt. Darunter fallen zahlreiche Aktivitäten wie:

  • Freie Berufe (Arzt, Zahnarzt, Psychologe, Psychiater, Physiotherapeut, Osteopath, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Architekt usw.)
  • Selbstständige Handwerker (Bauhandwerk, Bäcker, Friseur, Metzger usw.)
  • Selbstständige Kaufleute (Händler, Gastwirt, Cafébesitzer usw.)
  • Landwirte
  • Selbstständige Immobilien- und Versicherungsmakler
  • Verwaltungsratsmitglieder (Tantiemen)

Eine Person mit einer doppelten Tätigkeit (Arbeitnehmer und Selbständiger) kann sich auch für das System der Zusatzpension für Selbständige anmelden.

Möchten auch Sie sich anmelden oder weitere Informationen über System der Zusatzpension für Selbständige erhalten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Format: e-mail@example.com
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