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24. März 2022

Steuererklärung: Ist der digitale Assistent myTax die ideale Lösung, um sicherzugehen, dass man den korrekten Steuerbetrag zahlt?

In Luxemburg - wie überall in Europa - nimmt sich die Besteuerung der natürlichen Personen von Jahr zu Jahr komplizierter aus. Das Nachsehen haben leider die Steuerpflichtigen, die nicht selten einen falschen Steuerbetrag entrichten. Eine Digitalisierung des Steuerwesens war somit unerlässlich. Sowohl, um die Steuererklärung für jede und jeden nachvollziehbar zu machen, als auch, um Steuerfachleuten das Ausfüllen und die Berechnungen zu erleichtern. In diesem Interview erläutert Jonathan Marroyen, Mitbegründer und CEO des luxemburgischen Start-ups und myTax-Entwicklers VIREO, wie dieser digitale Assistent das Steuerwesen für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich und gerechter macht.

1. Herr Marroyen, welches ist heute das Problem beim Ausfüllen der Steuererklärung, und wie hat Ihr Team das Problem gelöst?

Das Großherzogtum Luxemburg ist fortlaufend auf der Suche nach neuen Lösungen, die dazu beitragen, dass es seinen Bürgern gut geht und seine Unternehmen florieren. Dies hat die Regierung beispielsweise mit Maßnahmen wie dem kostenlosen Nahverkehr oder jüngst mit der Einrichtung eines „GovTechLab“ zur Förderung von Innovationen in der öffentlichen Verwaltung bewiesen. Es gibt jedoch jede Menge offener Baustellen, und der Staat kann nicht überall zugleich sein. Hier sind nun auch Innovatoren gefragt.

Das Steuerwesen ist eins von vielen Themen, die deren Aufmerksamkeit verdienen. Aufgrund seiner Komplexität stellt das Steuerrecht die Steuerpflichtigen vor verschiedene Probleme, und auch Fachleute bleiben nicht verschont. Ein Großteil der Steuerpflichtigen ist heutzutage mit dem Ausfüllen der Steuererklärung überfordert. Nicht wenige unternehmen gar nichts, obwohl sie sich Steuerüberzahlungen, die sie mit der Quellensteuer ihrer Einkommen geleistet haben, erstatten lassen könnten. Andere Steuerpflichtige wissen gar nicht, dass sie aufgrund ihrer Steuersituation zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, und wiederum andere füllen ihre Erklärung selbst aus, ohne sicherzugehen, dass sie keine steuerrechtlichen Neuerungen oder Besonderheiten übersehen. Häufig wird auch der Fehler gemacht, dass die Angaben einer früheren Erklärung einfach Jahr für Jahr kopiert werden. Dass Sie ein Einkommen oder eine Ausgabe auf eine bestimmte Weise angegeben haben, bedeutet jedoch nicht, dass Sie dies im nächsten Jahr auf exakt identische Weise tun sollten. Viele Punkte ändern sich zudem von Jahr zu Jahr. Jüngste Beispiele sind die Kosten für Hauspersonal/Beschäftigung im Haushalt, nachhaltige Mobilität, die Sonderbestimmungen bezüglich COVID-19, die Reform bei Immobilien und die Besteuerung von Heimarbeit im Zuge der COVID-Pandemie.

Natürlich gibt es bereits Lösungen wie etwa Steuerleitfäden und Simulatoren, die beim Ausfüllen einfacher Steuererklärungen behilflich sind. Leider stellt sich die Situation der meisten Gebietsansässigen und Gebietsfremden komplexer dar, als sie erwartet hätten (Auslandseinkünfte, individuelle oder gemeinsame Veranlagung usw.). Die derzeit am Markt erhältlichen Tools erreichen, obwohl sie mitunter das Gegenteil behaupten, nicht das erforderliche Niveau, um den Steuerpflichtigen zu gewährleisten, dass sie den korrekten Betrag zahlen.

Hier liegt die wichtigste Herausforderung, der sich VIREO vor nunmehr drei Jahren gestellt hat.

Wie komplex eine Situation auch ist, wir wollten, dass jeder Steuerbürger, ob hier ansässig, im Jahresverlauf ansässig geworden oder gebietsfremd, ohne jegliche steuerrechtlichen Kenntnisse zunächst herausfinden kann, ob die Abgabe einer Erklärung in seinem Fall von Vorteil ist. Falls ja, besteht das letztendliche Ziel darin, eine vollständig ausgefüllte, optimierte und versandfertige Erklärung für ihn zu generieren. Unser Team hat das Steuerwesen für natürliche Personen somit gänzlich digitalisiert und in kurze, sehr einfache Fragen übersetzt. So ist der digitale Assistent myTax entstanden. Wir haben unsere Herausforderung somit gemeistert. Dies bestätigen uns sogar verschiedene Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern myTax bereits seit zwei Jahren als Lohnvorteil bereitstellen, wie auch Steuerberater, die myTax zur Erstellung der Steuererklärungen ihrer Mandanten nutzen.

2. An wen richtet sich myTax und wie funktioniert das Tool konkret?

Als kundenorientierte Bank hat sich Spuerkeess für eine Zusammenarbeit mit VIREO entschieden, um ihren Kunden den Assistenten myTax anbieten zu können. Jeder Kunde kann myTax somit in seinem neuen Steuerbereich S-Net Desktop nutzen, der auf Französisch, Englisch und Deutsch zur Verfügung steht.

Was die Funktionsweise betrifft, so ist sie denkbar einfach. Der Nutzer beginnt, indem er Fragen zu seiner persönlichen Situation und der seines Haushalts beantwortet. Im Zuge seiner Antworten berechnen die myTax-Algorithmen automatisch, auf welche Steuervorteile (Nachlässe, Freibeträge, Befreiungen usw.) er und sein Haushalt Anspruch haben. Anschließend wird er aufgefordert, 40 Euro zu zahlen, um Zugang zu einem Steuerbericht zu erhalten. Laut den internen Nutzungsstatistiken von myTax können Nutzer im Durchschnitt 984 Euro pro Jahr an Steuern sparen oder sich erstatten lassen. Und je nach der Lage des Haushalts kann sich dieser Betrag auf mehrere Hundert oder sogar mehrere Tausend Euro belaufen. (*)

Nachdem die Zahlung erfolgt ist, zeigt der Steuerbericht dem Nutzer zunächst eine Erläuterung an, die ihn darüber informiert, ob er und gegebenenfalls sein Partner verpflichtet sind oder es sich für sie lohnt, gegenüber den luxemburgischen Steuerbehörden tätig zu werden. Ist dies der Fall, so entdeckt der Nutzer nun die verschiedenen Besteuerungsarten, die ihm offenstehen. Seit der Steuerreform von 2017 gibt es eine Reihe an Besteuerungsarten, die zur Auswahl stehen können. So kann ein verheiratetes Paar zum Beispiel dafür optieren, nicht gemeinsam, sondern einzeln veranlagt zu werden. Und Gebietsfremde entscheiden selbst, ob sie wie Gebietsansässige besteuert werden möchten (steuerliche Gleichstellung) oder nicht. Zu jeder dieser Besteuerungsarten gibt myTax dem Nutzer den genauen Betrag an, den er entrichten muss oder von den luxemburgischen Steuerbehörden zurückfordern kann. Ist die Besteuerungsart ausgewählt, müssen nur noch das bzw. die passende(n) Formular(e) und die etwaigen Anhänge heruntergeladen werden (Einkünfte aus der Vermietung bebauter Grundstücke, Kapitalerträge, Immobilienverkauf usw.) – vollständig ausgefüllt, optimiert und versandfertig.

Zudem bietet myTax dem Nutzer auch einen ganz konkreten Überblick über die Möglichkeiten, die ihm der luxemburgische Staat zur Senkung der Steuerlast seines Haushalts einräumt. Mithilfe eines Optimierungscursors kann er einen Anlagebetrag zur Simulation eingeben und direkt ablesen, wie hoch seine Steuereinsparung ausfallen würde.

Die Zeiten, indem sich jeder auf eigene Faust über die neuesten Änderungen im Steuerrecht informieren musste, sind vorbei. Vorbei ist auch die Zeit, in der das Steuerwesen für einen Großteil der Bevölkerung ein Buch mit sieben Siegeln war, unverständlich und komplex. Fortan können Spuerkeess-Kunden ihre Steuererklärung ganz einfach erledigen.

3. Kann der digitale Assistent von VIREO tatsächlich auch hochkomplexe Sachverhalte handhaben?

Ja, absolut. Und immer auf eine für den Nutzer denkbar einfache Weise. Nehmen wir als Beispiel Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie, ein Sonderfall des Hauptformulars, da ein Anhang erforderlich ist. Die Abschreibung der Immobilie und die Abschreibung der Anlagekosten sind nur einige der Themen, die der Steuerpflichtige aus dem Effeff beherrschen musste, wenn er seine Erklärung selbst ausfüllen wollte. Hinzu kommen Instandhaltungs- und Reparaturkosten, die für ein bestimmtes Jahr geltend gemacht oder über einen Zeitraum von fünf Jahren oder auch über die gesamte Mietdauer hinweg abgeschrieben werden können. Ganz abgesehen von Fällen, in denen eine Immobilie mehrere Eigentümer hat oder zugleich vermietet wird und als Hauptwohnsitz dient oder diente: Auch hier gestaltet sich die Erklärung wieder komplizierter. Und über die seit dem 1. Januar 2021 geltende Reform, die sich hauptsächlich auf Anleger auswirkt, haben wir auch noch nicht gesprochen …

Diese Komplexität betrifft die verschiedensten Themen, mit denen Bürger im Laufe ihres Lebens konfrontiert werden können. Ein Kind bekommen, ein Paar werden (ob durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft, einen PACS, als gesetzlich Zusammenwohnende oder durch eine Hochzeit), das ganze Jahr über nicht arbeiten, mit einer Behinderung leben, Einkünfte aus Anlagen beziehen, im Homeoffice arbeiten, Versicherungsausgaben haben, für Kosten im Zusammenhang mit dem Tod eines Nahestehenden aufkommen usw. Kurzgesagt: selbst Steuerexperten verbringen oft sehr viel Zeit mit der Bearbeitung dieser Fälle. Dabei sind diese alles andere als selten.

4. Wie kommt es dazu, dass ein Steuerpflichtiger eine Überzahlung an Steuern zurückfordern oder zumindest den Steuerbehörden einen geringeren Betrag zahlen kann?

Dies ist eine sehr gute Frage, die sich viele Steuerpflichtige stellen. Und hier ist die Antwort noch nicht einmal allzu kompliziert.

Die meisten Steuerpflichtigen erzielen ein oder mehrere Einkommen. Nehmen wir als Beispiel einen Angestellten in einem Lebensmittelgeschäft. Betrachtet er seine jährliche Verdienstbescheinigung, auf der das Gehalt angegeben ist, das er im Jahresverlauf erhalten hat, so wird er unter anderem feststellen, dass ihm Steuern von diesem Gehalt abgezogen wurden. Es handelt sich hierbei um die erhobene Quellensteuer. Andererseits erlaubt der Staat es ihm, eine Reihe an Ausgaben, die sein Haushalt zu tragen hat, abzusetzen. Da die Liste sehr lang ist, möchte ich hier nur einige häufige Beispiele wie den Abzug von Hypothekenzinsen für die Finanzierung eines Hauptwohnsitzes, Kosten für Kinderbetreuung, Versicherungskosten und im Hinblick auf den Ruhestand eingezahlte Prämien für die Altersvorsorge nennen. All diese abzugsfähigen Ausgaben erlauben es unserem Angestellten, den letztlich zu zahlenden Steuerbetrag zu verringern.

Sehr oft ergibt sich ein bedeutender Unterschied zwischen der an der Quelle abgeführten Steuer und dem tatsächlich fälligen Steuerbetrag. Aus diesem Grund können sich viele Steuerpflichtige über eine Steuererstattung seitens der luxemburgischen Steuerbehörden freuen. Leider ist einem beeindruckend hohen Anteil an Steuerpflichtigen die entsprechende Vorgehensweise nicht bewusst, oder sie führen sie nicht korrekt aus. Dasselbe gilt auch für jene Steuerpflichtigen, die noch Beträge nachzahlen müssen. Dank der absetzbaren Ausgaben können sie den nachgezahlten Betrag verringern oder erhalten vielleicht sogar eine Erstattung.

In jedem Fall ist es nicht mehr nötig, all diese Ausgaben und ihre jeweiligen Besonderheiten zu kennen, da sich myTax um alles für Sie kümmert.

5. Das Steuerwesen ist ein Thema, das Ihnen persönlich am Herzen liegt. Warum?

Obwohl ich gelernter Wirtschaftsingenieur bin, haben mich Steuern schon immer interessiert. Bevor ich zusammen mit meinen Mitgründern Jean-Noël Didrich und Bernard Felten VIREO ins Leben gerufen habe, beriet ich mit meinem Team über 1.000 Steuerpflichtige zu Einkünften und den verschiedensten Situationen. Während dieser Erfahrung ist mir eins aufgefallen: Oft ist das Steuerwesen nur für diejenigen gerecht, die sich Unterstützung durch eine(n) Steuerberater(in) leisten können. VIREO entstand ausgehend von dieser Feststellung und mit einem ganz konkreten Ziel: das Steuerwesen für jede und jeden fair und zugänglich zu machen.

Es wird oft vergessen, doch Steuern zählen zu den Grundpfeilern unserer Gesellschaft. Insbesondere Steuern ist es zu verdanken, dass wir erstklassige öffentliche Einrichtungen genießen. Vor dem Hintergrund, dass sich jede Vorschrift von einem Jahr zum nächsten ändern kann, und dies je nach der verfolgten Politik und den staatlichen Einnahmen und Ausgaben zugunsten wie zuungunsten des Steuerbürgers, kann es nur von allseitigem Vorteil sein, das Steuerwesen verständlich zu machen. Bürger, die das Steuerwesen und seinen Zweck nachvollziehen können, fassen größeres Vertrauen in die Institutionen – ein Vertrauen, das in den letzten Jahren manchmal bröckelte. Deshalb stellen wir auf unsere Art die Digitalisierung in den Dienst der Allgemeinheit und erschließen zugleich neue wirtschaftliche Chancen.

(*) Hinweis: Die Befugnis zur Auslegung und Bestätigung der Angaben in Ihrer Erklärung/Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich und den etwaigen Anhängen verbleibt bei den luxemburgischen Steuerbehörden. Wir empfehlen Ihnen, sich die Beispiele für Optimierungen und die Steuertipps anzusehen, die über die myTax-Algorithmen am häufigsten zur Anwendung kommen.

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